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PM Naturschutzinitiative: Gutachterbüros und Genehmigungsbehörden haben im Vogelsberg versagt

13.08.2018 – PRESSEMITTEILUNG der NATURSCHUTZINITIATIVE e. V. (NI)

„Baumklopfer“ in Hessen ist kein Einzelfall!

„Auch wenn sich die Hessen Energie und die Gutachterfirma Ecoda in der regionalen Presse vordergründig vom „Baumklopfer“ distanzieren, versuchen diese dennoch gleichzeitig, das verbotene Handeln des „Gutachters“ als „Einzelfall“ zu bagatellisieren“, erklärte der bundes- und landesweit tätige Umweltverband NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Die NI weist darauf hin, dass es nach dem Bundesnaturschutzgesetz u. a. verboten ist, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören sowie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Dies gilt unabhängig von irgendwelchen Abständen und Vorhaben. Gerade ein – wie behauptet – „erfahrener“ Gutachter sollte wissen, dass ein solches Verhalten nicht haltbar ist und strafbar sein kann. Der besagte Horst befindet sich in einem Abstand von ca. 1050 m zu einer der geplanten Windenergieanlagen und ist damit sehr wohl planungsrelevant, da mindestens im Radius von 3000 Metern eine Raumnutzungsanalyse hätte erstellt werden müssen. Weiterlesen

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NABU: Rotmilan durch Windräder bedroht

Für Hessen sind die hier genannten 3.000 m purer Luxus: Hier gesteht man dem Rotmilan nach einer sogenannten Einzelfallprüfung häufig gerade mal 500 m Abstand (vom Mastfuß!) zu. Bei mehr als 1.000 m Abstand wird auf eine Raumnutzumgsanalyse verzichtet – auch in EU Vogelschutzgebieten! So geschehen z. B. bei den zwei neuen Windkraftanlagen der OVAG mit dem Projektierer HessenEnergie am Kopf bei Ulrichstein. Großvögel wurden hier nur über 2 Monate und 7 Tage kartiert und dies vom RP Gießen als vollkommen ausreichend betrachtet. Weiterlesen

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Raumnutzungsanalyse Windfarm Dammersbach: Schutz für Rotmilan unzureichend

Die aktuelle Analyse bestätigt die bereits eingereichten Gutachten und fundierten Fachvorträge an die Genehmigungsbehörde – Regierungspräsidium Kassel – und das Verwaltungsgericht in Kassel. Es existiert keine vollständig anerkannte Raumnutzungsanalyse des Rotmilans von Seiten der Firma ABO Wind (Quelle: fuldainfo)

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