PM Naturschutzinitiative: Gutachterbüros und Genehmigungsbehörden haben im Vogelsberg versagt

13.08.2018 – PRESSEMITTEILUNG der NATURSCHUTZINITIATIVE e. V. (NI)

„Baumklopfer“ in Hessen ist kein Einzelfall!

„Auch wenn sich die  Hessen Energie und die Gutachterfirma Ecoda in der regionalen Presse vordergründig vom „Baumklopfer“ distanzieren, versuchen diese dennoch gleichzeitig, das verbotene Handeln des „Gutachters“ als „Einzelfall“ zu bagatellisieren“, erklärte der bundes- und landesweit tätige Umweltverband NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI).

Die NI weist darauf hin, dass es nach dem Bundesnaturschutzgesetz u. a. verboten ist, wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören sowie Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Dies gilt unabhängig von irgendwelchen Abständen und Vorhaben. Gerade ein – wie behauptet – „erfahrener“ Gutachter sollte wissen, dass ein solches Verhalten nicht haltbar ist und strafbar sein kann. Der besagte Horst befindet sich in einem Abstand von ca. 1050 m zu einer der geplanten Windenergieanlagen und ist damit sehr wohl planungsrelevant, da mindestens im Radius von 3000 Metern eine Raumnutzungsanalyse hätte erstellt werden müssen.

„Es war nicht das Ziel der Handlung, Vögel zu vergrämen“ wird der Biologe Johannes Fritz vom Gutachterbüro Ecoda in der Alsfelder Allgemeine vom 08.08.2018 zitiert.

Welches Ziel verfolgte der „Gutachter“ denn? Diese Antwort bleibt das Büro schuldig. Immerhin wurde der „Baumklopfer“ mehrfach an dem besagten Baum gesehen.

Nach den der NI vorliegenden Hinweisen und Informationen handelt es sich auch nicht um einen „Einzelfall“.

Wenn Naturschützer ein Vielfaches an Horsten finden als ein damit beauftragtes Büro, spricht dies für die Naturschützer und gegen die Qualität des Gutachterbüros.

Rotmilan als Schlagopfer

Im April 2017 wurden im Vogelsberg zwei tote Rotmilane in einem Windpark in Ruhlkirchen gefunden. Bei Erfassungen zu einem benachbarten Windpark wurde festgestellt, dass ein Rotmilanhorst in weniger als 1.000 m Entfernung zum Windpark Ruhlkirchen, Vogelsbergkreis, liegt. Seit Inbetriebnahme 2013 wurden bereits drei tote Rotmilane in dem „Windpark“ mit vier Anlagen gefunden.

Die meisten Totfunde des Rotmilans stammen im Vogelsbergkreis aus dem europäischen Vogelschutzgebiet. Alleine 2017 wurden sieben tote Rotmilane im diesem Landkreis gefunden. Davon drei im Bereich eines sogenannten „Rotmilanprojektes“.

Die Anzahl der Rotmilan-Schlagopfer ist im Vogelsberg mit 25-29 Tieren (Quelle: Schlagopferstatistik der Staatl. Vogelschutzwarte Brandenburg) die höchste Quote in ganz Deutschland. Und das in einem europäischen Vogelschutzgebiet. Hier wird der Vogelschutz zugunsten der wirtschaftlichen Interessen der Windindustrielobby eklatant konterkariert.

Schädigung der lokalen Population – Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof

Der Naturschutzreferent der NI, Dipl.-Biologe Immo Vollmer, sieht hier klar in der Summierung der Ereignisse eine Schädigung der lokalen Population gegeben:

„Hier liegt zugerechnet einer Dunkelziffer und die mit der Tötung von Elternvögeln verbundene Zerstörung von Eiern und Jungvögeln eine Totschlagrate vor, die die Nachwuchsrate überschreitet. Da der Rotmilan Zielart des Vogelschutzgebietes ist, der sich hier besonders geschützt fortpflanzen soll, liegt hier ein deutlicher Verstoß gegen EU-Recht vor“ so Vollmer, und sein Rat dazu: „Hier müsste eine Klage gegen das Land Hessen vor dem europäischen Gerichtshof sicher erfolgreich sein.“

Der Schwarzstorch ist äußerst störungssensibel und durch Windindustrieanlagen in seinem Brutgeschäft erheblich gestört. Seit der Industrialisierung des Vogelsberges, einem europäischen Vogelschutzgebiet, ging die Zahl der Schwarzstorchpaare von 14 Revierpaaren auf 4 Brutpaare zurück (Epple 2017).

Natur- und Artenschutz kommt unter Schwarz/Grün unter die Räder

Hier kommt der Natur- und Artenschutz unter einer schwarz/grünen Regierung unverantwortlich unter die Räder. Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz von Vögeln und nicht ihrer Industrialisierung. Es ist mehr als offensichtlich, dass hier Projektierer, Betreiber und vor allem Gutachterbüros und Genehmigungsbehörden versagt haben.

Der Vogelsberg hat die größte Windindustriedichte in ganz Hessen und verträgt keine einzige Windindustrieanlage mehr. Auch Repowering lehnt die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) nach dem Rückbau von Altanlagen vollumfänglich ab. Die Dunkelziffer bei den Schlagopfern dürfte um ein Vielfaches höher liegen.

„Wir gehen davon aus, dass im ganzen Vogelsberg und darüber hinaus mangelhafte Gutachten vorgelegt wurden und werden und versucht wird, flächendeckend und systematisch Horste zu stören und zu zerstören, um Windindustrieanlagen möglich zu machen. Die NI wird hierzu in absehbarer Zeit eine umfangreiche Dokumentation herausgeben“, erklärte Harry Neumann, hessischer Landesvorsitzender der NI.

Ende der Pressemitteilung

Ansprechpartner für Rückfragen können Sie der Original Pressemitteilung auf der Seite der NATURSCHUTZINITIATIVE e. V. entnehmen

PM der Naturschutzinitiative e. V. In der Alsfelder Allgemeinen vom 2018-08-14

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