Naturschutzverbände BUND und NABU befürworten letztendlich Ausnahme vom Tötungsverbot geschützter Arten für Windkraft
Forderung nach Berufung gegen das „Butzbach-Urteil“! Damit macht sich nach dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland nun auch der NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. – zum verlängerten Arm der Windkraftlobby.

Rotmilan im Eisbärkostüm – Illustration Jeanne Kloepfer
Wie berichtet, hat der bundesweit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Naturschutzverband Naturschutzinitiative e. V. (NI) beim Verwaltungsgericht Gießen ein Verfahren gegen das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Südhessen) gewonnen:
Das VG Gießen stellte dabei fest, dass die sogenannte Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß § 45 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt, also dass § 45 rechtswidrig ist.
In einer Pressemitteilung vom 13.02.2020 wird das beklagte RP Darmstadt von BUND und NABU dazu aufgerufen, vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Berufung zu gehen. Dort heißt es wörtlich: Weiterlesen →