„Regierungspräsidium Gießen erteilt Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort „Eckmannshain“ in Feldatal-Stumpertenrod
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Gegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V-150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern sowie einer Gesamthöhe von 241 Metern. Die Nennleistung der Anlagen beträgt jeweils 4,2 Megawatt.
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Die Standorte der Windenergieanlagen des Windparks „Feldatal-Eckmannshain“ befinden sich im Vogelsbergkreis in der Gemeinde Feldatal, südlich der Ortsteile Stumpertenrod und Köddingen sowie nördlich von Ulrichstein. In unmittelbarer Nachbarschaft dazu befindet sich der Windpark „Kopf und Köppel“ in den Gemarkungen Ulrichstein und Helpershain […]“
Quelle PM RP Gießen:
https://rp-giessen.hessen.de/pressemitteilungen/j%C3%A4hrlicher-strom-f%C3%BCr-fast-16500-haushalte
Die PM in der Presse
Zweifel an Rechtmäßigkeit der Eckmannshain-Genehmigung
Der Rechtmäßigkeit der Genehmigung stehen gewichtige naturschutzfachliche Belange entgegen. Das genehmigte Projekt auf dem 622 m hohen Eckmannshain – in Ulrichstein auch „Köppel“ genannt – beeinträchtigt zum Beispiel den vom Aussterben bedrohten Raubwürger. Zudem hat das RP Rodung von Erlenwald in einem Quellgebiet am Trockenauer Bach genehmigt.
Betroffene Einwohnerinnen und Einwohner aus den umliegenden Ortschaften, die sich rechtlich gegen die Genehmigung wehren wollen, nehmen bitte Kontakt unter folgender Emailadresse auf: