NABU und BUND begehen Hochverrat am Naturschutz (mit Update)

Naturschutzverbände BUND und NABU befürworten letztendlich Ausnahme vom Tötungsverbot geschützter Arten für Windkraft

Forderung nach Berufung gegen das „Butzbach-Urteil“! Damit macht sich nach dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland nun auch der NABU – Naturschutzbund Deutschland e.V. – zum verlängerten Arm der Windkraftlobby.

Rotmilan im Eisbärkostüm - Beim NABU haben Greifvögel scheinbar schlechte Karten - Illustration Jeanne Kloepfer

Rotmilan im Eisbärkostüm – Illustration Jeanne Kloepfer

Wie berichtet, hat der bundesweit nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG) anerkannte Naturschutzverband Naturschutzinitiative e. V. (NI) beim Verwaltungsgericht Gießen ein Verfahren gegen das Regierungspräsidium Darmstadt (RP Südhessen) gewonnen:

Das VG Gießen stellte dabei fest, dass die sogenannte Ausnahme vom Tötungsverbot gemäß § 45 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie verstößt, also dass § 45 rechtswidrig ist.

In einer Pressemitteilung vom 13.02.2020 wird das beklagte RP Darmstadt von BUND und NABU dazu aufgerufen, vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Berufung zu gehen. Dort heißt es wörtlich:

Die Landesverbände des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) fordern das Regierungspräsidium Darmstadt auf, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22.01.2020 zur Windkraftanlage bei Butzbach Berufung einzulegen. […] Gerhard Eppler, Vorsitzender des NABU Hessen, ergänzt: „Wir sind überzeugt, dass der Ausbau der Windenergie im bestehenden Rechtsrahmen mit dem Artenschutz vereinbar ist.“

(Quelle: PM auf hessen.nabu.de vom 13.02.2020. Zuletzt abgerufen am 16.02.2020)

Damit befürworten diese „Umweltverbände“ den „bestehenden Rechtsrahmen“ – also jenen § 45 BNatSchG – die Möglichkeit der Ausnahme vom Tötungsverbot. Sie nehmen somit billigend die Tötung geschützter Vogelarten durch Windkraft in Kauf.

Dieses skandalöse Verhalten ist Verrat am Naturschutz. Wir sind entsetzt!

Äußerungen beim NABU nicht zum ersten Mal

(Update 16.02.2020 um 22:08)

Nach Veröffentlichung dieses Beitrages, erreichte uns der Hinweis, dass der NABU hier nicht das erste Mal die Genehmigung von Ausnahmen vom Tötungsverbot gemäß § 45 BNatSchG einfordert:

Auch in einem Beitrag beim Deutschlandfunk findet man die folgende Aussage eines NABU-Ornithologen:

Lars Lachmann würde sich wünschen, dass im Artenschutz weniger auf Einzel-Individuen geschaut wird, sondern mehr auf die Gesamtpopulation.

„Unser Ansatz ist es, dass man auf regionaler Ebene, wo eben auch die Verteilung der neuen Windparks geplant wird, für die betroffenen Vogel- und Fledermausarten, insbesondere für den Rotmilan, Artenschutzprogramme aufsetzt, da kann man an allen Schrauben drehen, um sicherzustellen, dass es dem Rotmilan besser geht und dann ist es auch rechtlich möglich, Windpark-Genehmigungen zu erleichtern, indem man ihnen eine Ausnahme vom Tötungsverbot zugesteht, das geht allerdings nur solange, wie sichergestellt ist, dass es der Rotmilanpopulation insgesamt nicht schlechter geht.“

[Quelle: Deutschlandfunk, 07.10.2019, zuletzt abgerufen am 16.02.2020, Hervorhebung in Fettschrift durch Gegenwind Vogelsberg]

Diesen Beitrag beim Deutschlandfunk in voller Länge lesen

Auf der Webseite des NABU Rastede hört sich das noch ganz anders an

Ganz anders äußert sich der NABU Rastede auf seiner Webseite. Dort heißt es:

Auf der Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Umwelt und Straßen der Gemeinde Rastede am 08.08.2016 wurde vom Planungsbüro empfohlen, für die sonst nicht genehmigungsfähigen Flächen eine Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot gem. § 44 BNatSchG zu erwirken. Hierin spiegeln sich erkennbar die Interessen des Investors wider, die Pläne auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Die Genehmigung dieses Ansinnens würde bedeuten, dass das Töten der genannten Vogel- und sicher auch Fledermausarten (eine neue Pilotstudie des Leibnitz-Instituts für Zoo- und Wildtierforschung besagt, dass jährlich ca. 250.000 Fledermäuse der Windkraft zum Opfer fallen) durch Windräder legalisiert wäre. Eine derartige Genehmigung durch den Landkreis Ammerland wäre eine Kampfansage an die Naturschutzverbände. Eine Klage wäre unausweichlich.

[Quelle: Webseite des NABU Rastede vom Jahr 2016/2018, zuletzt abgerufen am 16.02.2020]

Diesen Beitrag in voller Länge lesen: „Windräder im Norden – Nagelprobe f. d. Naturschutz“

Weitere Beiträge

Dieser Beitrag wurde unter in eigener Sache, Kreis Wetterau, Lobbyismus/Grünsprech/Filz und Korruption, Naturschutz, Naturschutzvereine, Politik, Recht und Rechtsprechung, Top-Beitrag abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.