Bei weiterem Ausbau von Wind- und Solarkraftwerken (WSK) in Deutschland drohen den Betreibern Einnahmeausfälle, die bislang in keiner Wirtschaftlichkeitsrechnung berücksichtigt wurden. Denn das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verbietet die Zahlung der EEG-Vergütung, wenn an sechs oder mehr aufeinanderfolgenden Stunden der Börsenpreis für Strom negativ ist. Solche Situationen werden künftig häufiger.
(Quelle: Deutscher Arbeitgeberverband)