Karten, Teilregionalplan und Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Übersichtskarte Windkraftanlagen im Vogelsbergkreis

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Hinweis: Einige Standorte sind symbolisch eingezeichnet. Wir arbeiten weiter an der Präzisierung und Vervollständigung der Karte. Ihre Hinweise nehmen wir gerne entgegen.

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Achtung veraltet: Stand 2012

Offizielle Windkraft-Karte des Vogelsbergkreises

Zweite Offenlage Teilregionalplan Energie Mittelhessen, Vorabveröffentlichung

Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen schreitet voran und wird in Kürze offiziell in die 2. Offenlage münden. Hierzu hat die Regionalversammlung Mittelhessen am 23. Juli 2015 die Beratung und Beschlussfassung über die Berücksichtigung der eingereichten Stellungnahmen im Rahmen der ersten Offenlegung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen durchgeführt.

Der Plan soll vom 07.09.2015 bis 06.10.2015 offiziell öffentlich ausgelegt werden. Die Unterlagen finden Sie schon jetzt im Internet im Entwurfsstadium!

Wie empfehlen, sich bereits jetzt in die Unterlagen einzuarbeiten, die Sie einfach als PDF-Dokumente herunterladen können.
Anmerkung vom 31.07.2015: Es liegen inzwischen weitere Unterlagen vor!

Wie bereits jetzt schon anhand des vorab als Entwurf veröffentlichten Unterlagen in unserer Region Mittelhessen ersichtlich wird, schreitet der massive Ausbau der Windenergie auch im Vogelsberg weiter voran. Trotz der zahlreichen Bedenken und Stellungnahmen besorgter Bürger im Rahmen der ersten Offenlage des Teilregionalplans Energie Mitteilhessen und der bereits jetzt hohen Belastung im Vogelsberg, werden weitere Vorranggebiete Windenergie ausgewiesen.

  1. Zur Übersicht über alle Dokumente (aktualisiert am 31.07.2015)
  2. Zur wichtigsten Karte Nr. 14, Ausweisung von Vorranggebieten Windkraft
    Hochauflösende Karte – evtl. lange Lade- bzw. Download-Zeit
  3. Steckbriefe der auszuweisenden Vorranggebiete
    Großes Dokument, ggf. lange Download- und Darstellungszeit
  4. Synopse zu den ortsbezogenen Stellungnamen der 1. Offenlage
    Nach der Umstrukturierung / Neugestaltung der Internetseite des RP-Gießen ist die Synopse leider nicht mehr auffindbar. Für Hinweise sind wir dankbar!

Lassen Sie sich nicht täuschen:
Bestehende Anlagen haben Bestandsschutz, d. h. wenn ein Gebiet nicht mehr als Vorranggebiet ausgewiesen wird, heißt dies nicht, dass die dort bereits errichteten Anlagen abgebaut werden müssen. Die vom RP angeführten Prozentzahlen beziehen sich nur auf die ausgewiesenen Gebiete, nicht auf den tatsächlich zu erwartenden Gesamtbestand!

Genehmigung von Windkraftanlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz

Allgemeines

Bitte beachten
Solange die Teilregionalplanung noch in der Entwurfsphase ist, können Windkraftinvestoren diese evtl. mit einem Bauantrag nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ohne Beteiligung der Öffentlichkeit umgehen!

Hier gelangen Sie zu den aktuellen Veröffentlichungen (u. a. den Genehmigungen nach BImSchG) des RP im Staatsanzeiger Hessen.
Auf der sich öffnenden Seite klicken Sie dann im Abschnitt „kostenlose Leseversion“ auf den Link mit dem Wort „hier“. (Es ist leider nicht möglich, einen direkten Link dauerhaft zu auf die Leseversion zu setzen.)

Hier finden Sie eine Übersicht von gestellten Anträgen (Stand 2014) nach BImSchG diverser Investoren, welche uns im Moment bekannt sind.

Hinweise zur Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen eines BImSchG-Verfahrens

Bitte geben Sie nicht einfach „irgendeine Stellungnahme“ ab. Eine Stellungnahme muss rechtlich und fachlich fundiert vorgetragen werden. Basiert diese nur oder überwiegend auf „Meinungen“ („Wir haben schon genug Windkraftanlagen. Ich lehne diese Anlagen ab!“, „Diese Windkraftanlagen sind zu nah am Ort und zu laut“), haben sie wenig Aussicht auf Erfolg!

Ist eine Stellungnahme spätestens z. B. bis zum 14.10.2016 abzugeben, dann bedeutet das Folgendes:

Die Stellungnahme muss an diesem genannten Tag so rechtzeitig einer zuständigen Stadt-/Gemeindeverwaltung oder beim RP Gießen vorliegen, dass sie dort den Eingangsstempel dieses Tages noch erhält:

  • Wenn Sie persönlich abgeben, lassen Sie sich eine Eingangsbestätigung aushändigen (Idealerweise dort eine Kopie der ersten Seite erstellen lassen, die mit Dienstsiegel und Datumsstempel abgestempelt und unterschrieben wird) und achten Sie darauf, dass auch die eingereichten, dort verbleibenden Unterlagen gleich mit einem Eingangsstempel versehen werden.
  • Wenn Sie per Post versenden, tun Sie dies rechtzeitig und wählen Sie die Versandart Einschreiben, am besten mit Rückschein.
    Die Stellungnahme muss am Fristtag bei der Behörde eingegangen sein. Der Poststempel reicht nicht!

Historie des Teilregionalplans

1. Offenlegung 2013

Es folgen Informationen zur ersten Offenlegung aus dem Jahr 2013, bei welcher die Frist für die Bevölkerung für Stellungnahmen bereits abgelaufen ist. Bei der 2. Offenlegung wird jedoch nach ähnlichem Prinzip verfahren. Man sollte sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigen.

Die Gesamtübersicht über die Änderungen in der Regionalplanung auf der Seite des RP-Gießen ist für den Einsteiger sehr unübersichtlich.
Wir empfehlen daher mit den unten unter „Dokumente zum Einstieg“ aufgeführten Dokumenten zu beginnen und erst später das Wissen weiter zu vertiefen. Es ist sehr schwierig für einen Anfänger, auf der Homepage die wichtigen Dokumente zu finden! Dies wird auch häufig von windkraftaffinen Kommunalpolitikern ausgenutzt, in dem man z. B. den Bürgern nicht die wichtige Karte 16 (2013, Download nicht mehr verfügbar?) präsentiert, sondern diese „Light-Version / Schummelkarte“ (2013), auf welcher nur die „grünen“ Wind-Gebiete und Solargebiete enthalten sind.

Dokumente zum Einstieg (Achtung: 1. Offenlage 2013 – veraltet!)

„Bin ich von Windkraftplanungen betroffen?“
„Wie werden ‚meine‘ Gebiete bewertet?“

Hinweise

Wir arbeiten ehrenamtlich. Unsere Angaben erfolgen daher ohne Gewähr und können auch nicht immer alle neuen Informationen sofort einpflegen.

Die Recherchen sind mit erheblichem Aufwand verbunden, unter anderem ist der Aufwand zur Pflege dieser Webseiten hoch, die nicht nur Informationen für die Bevölkerung des Vogelsbergkreises bieten. Wir würden uns daher über eine kleine finanzielle Unterstützung freuen, wenn Ihnen unsere Informationen weiterhelfen.