Wie Böhlen mit Nachdruck betonte, habe dieses Vorgehen des Ausschusses „keine aufschiebende Wirkung“. Die EnBW, die bereits die rechtswirksamen Genehmigungen für die Rodungsarbeiten und den Bau der Windräder in der Tasche hat, könne mit den erforderlichen Baumfällarbeiten jederzeit beginnen.
(Quelle: Schwäbische)
Und so ging es dann mit der Petition weiter:
Petitionsausschuss rügt Landratsamt (Quelle: SWP)