Lebensräume opfern?

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Das Opfern natürlicher Lebensräume und wertvoller Kulturlandschaften für den Ausbau der Windenergie ist unvermeidliche Notwendigkeit.

 

Fakt > Der forcierte Ausbau der Windenergie geht einzig und allein auf das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG), also verdeckte Subventionen, zurück. Anlagenbetreiber erhalten fest definierte Vergütungen, die von der Allgemeinheit bezahlt werden. Kein privates Unternehmen würde sich sonst auf diese Investitionen einlassen. Besonders grotesk: die Vergütungssätze sind dort besonders hoch, wo die Standortbedingungen besonders schlecht sind. Je weniger Wind, desto höher die Subvention. Das EEG fördert krasse Misswirtschaft. Die Fehlanreize befördern Landschaftszerstörung und vernichten volkswirtschaftliche Werte.

Warum?


Dass in Deutschland in den Branchen der Windkraft- und Photovoltaikindustrie momentan eine „Goldgräberstimmung“ herrscht, liegt nicht etwa daran, dass es in diesen Bereichen neue Erfindungen oder neue technologische Entwicklungen – also echtes, wertbeständiges Gold – und daher besonders sinnvoll erscheinende Investitionsmöglichkeiten gäbe.

Im amerikanischen ist die von Nordhessens Regierungspräsident Dr. Lübcke beschriebene und mit angeheizte Stimmung als gold fever bekannt. Fieber, also eine Begleiterscheinung von Krankheit, beschreibt die gegenwärtige Windkraft-Euphorie ziemlich treffend.

Aus ökonomischer und ökologischer Sicht liegt eine pathologische Entwicklung vor. Leider ist diese nicht auf Nordhessen beschränkt, sondern mittlerweile in ganz Deutschland zu beobachten – es handelt sich quasi um eine Pandemie.

Dass man mittlerweile in den deutschen Mittelgebirgen mit Windkraftanlagen als Investor und Landverpächter ordentlich Geld verdienen kann, hat sehr wenig mit neuen technologischen Entwicklungen oder veränderten meteorologischen Gegebenheiten zu tun.

Unter normalen Wettbewerbsbedingungen, wie sie für unternehmerische Tätigkeiten in anderen Bereichen gelten, würden sich Windkraftanlagen in unseren Breiten fast nirgends lohnen – Photovoltaikanlagen erst recht nicht.

Rationale Investoren würden, wenn sie auf eine marktgerechte Entlohnung des in Windkraft oder PV-Anlagen erzeugten Stroms angewiesen wären, niemals auf die Idee kommen im vergleichsweise wind- und sonnenarmen deutschen Binnenland derartige Anlagen zu errichten. Nach aktuellem Stand der Technik und unter den geografischen, meteorologischen und physikalischen Voraussetzungen waren Sonnen- und Windstrom nie konkurrenzfähig und werden es auch soweit absehbar nie sein.

Um die Entwicklung und Verbreitung Erneuerbarer Energien dennoch zu befördern, wurde 1991 das Stromeinspeisegesetz eingeführt, welches fortlaufend novelliert und später in Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) umbenannt wurde. Dieses Gesetz garantiert den Erzeugern von Strom aus Windkraft, Sonne, Biomasse, Wasserkraft sowie verschiedenen Gasen feste Vergütungssätze und einen Einspeisevorrang. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, den Betreiben von Windkraft- und PV-Anlagen die gesetzlich definierte Vergütung zu zahlen und deren Strom vorrangig abzunehmen – unabhängig davon, ob er gerade gebraucht wird oder nicht.

Überdies werden diese Vergütungssätze ab Inbetriebnahme der jeweiligen Anlagen auf 20 Jahre hin garantiert. Diese gesetzlich garantierte Vergütung stellt aus ökonomischer Sicht eine Subvention dar, unabhängig davon, dass ihre Zahlung nicht über den öffentlichen Haushalt organisiert wird.

Die sich aus der Differenz von gezahlter Einspeisevergütung und dem Marktpreis des Stroms ergebenden Kosten werden von den Netzbetreibern durch eine bundesweite EEG-Umlage auf alle Stromverbraucher umgelegt.

Die Vergütungssätze sind für die einzelnen Technologien sehr unterschiedlich bemessen und mehrmals verändert worden. Überdies gibt es bei den einzelnen Formen der Erneuerbaren Energien diverse Extrazahlungen und Boni, was die Transparenz hinsichtlich der tatsächlichen Höhe der Vergütung stark einschränkt. Das ziemlich komplexe Gesetz finden Sie hier.

Im Grundsatz erhalten die am weitesten von der Wirtschaftlichkeit entfernten Methoden der Stromerzeugung an den schlechtesten Standorten die höchsten Subventionen. Um zu erkennen, dass dies Misswirtschaft befördert, bedarf es keines Ökonomiestudiums.

Besonders hoch sind die sogenannten Differenzkosten (der Unterschied zwischen Marktpreis und Vergütung) bei der Photovoltaik. Ergebnis dieser Subventionspolitik ist, dass mittlerweile 60% aller in ganz Europa installierten PV-Anlagen auf deutschen Dächern und Feldern aufgebaut sind. Leider ist Deutschland im europäischen Vergleich aber ein relativ sonnenarmens Land. Die Investoren ficht das nicht an – über wirtschaftliche Überlegungen sind sie erhaben, denn die Geldströme fließen beständig

Ein anderes Merkmal der intransparenten Systematik der Vergütungssätze ist weniger offensichtlich aber im Hinblick auf Landschafts- und Naturzerstörung besonders relevant:

Im Bereich der Windkraft erhalten Anlagen an besonders schlechten Standorten die „erhöhte Anfangsvergütung“ über einen besonders langen Zeitraum (§ 29 (2) EEG). Dies erhöht künstlich die Rendite von Investitionen an eigentlich von der Windhöffigkeit her ungünstigen Standorten.

Diese groteske Ausgestaltung der Subvention führt im Zweifel dazu, dass ein Investor einen windärmeren Standort im Mittelgebirge gegenüber einem besser geeignetem im windreicheren Flachland bevorzugt. Diese absurde Regelung fördert massiv den Landfraß. Anstatt günstige Standorte bevorzugt zu nutzen, bspw. durch das Ersetzen alter durch neuere und leistungsfähigere Anlagen (Repowering), werden immer weitere neue “Windparks” auf bisher unbelasteten, grünen Wiesen errichtet. Auch grüne Wälder sind in mehreren Bundesländern kein Tabu mehr. Unter Naturschutzaspekten ist das eine Katastrophe – befindet der Vorsitzende der deutschen Wildtierstiftung.

Zwischenfazit: Dass in Deutschland gerade ein politisch gewollter extremer Boom bei Windkraft- und PV- Anlagen zu verzeichnen ist, und der Ausbau gerade der Windkraft nun zunehmend in Konflikt mit Naturschutz und Landschaftsschutz gerät, ist kein Ergebnis von Marktkräften oder unabwendbare Gesetzmäßigkeit.

Es ist einzig und allein auf das EEG zurückzuführen. Ursprünglich als Instrument zur Stimulation der Markteinführung Erneuerbarer Energien und der Innovation in diesem Bereicht konzipiert, entfaltet das EEG mittlerweile volkswirtschaftlich verheerende Wirkungen.

Dies ist nicht allein unsere Einschätzung, sondern die des Sachverständigenrates zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. In mehreren Stellungnahmen haben die landläufig als „die Wirtschaftsweisen“ bezeichneten hochrenommierten Professoren -deutliche Kritik am  EEG geübt. Zuletzt in ihrem aktuellen Jahresgutachten 2011 – wohlgemerkt nach der letzten „Energiewende“:

Die Energiewende (kann) nur gelingen, wenn nicht nur die Chancen eines derartigen Erfolgs diskutiert, sondern auch die Interessen- und Zielkonflikte ernst genommen werden, die damit unweigerlich verbunden sind. Diese Konflikte drohen bei allen drei Elementen des Leitbilds der Nachhaltigkeit: dem ökonomischen, dem sozialen und dem ökologischen. Aus der Sicht der ökologischen Verträglichkeit dürfte beispielsweise der erhebliche Ausbau der Erzeugungskapazitäten der erneuerbaren Energien und der parallel dazu benötigten Netzinfrastruktur in Zukunft selbst in Konflikt mit Fragen des Umweltschutzes und des Erhalts der natürlichen Lebensräume geratenDurch das rasante Wachstum der Kapazitäten hat sich der Markt für erneuerbare Energien von einem reinen Probemarkt zu einem Massenmarkt gewandelt. (…) Eine rein auf die Erprobung von Nischentechnologien ausgerichtete Förderung, wie sie durch das EEG intendiert ist,(ist) nicht mehr zeitgemäß.

Zudem betätigt sich der Gesetzgeber mit der Beschränkung der Förderung auf ausgewählte Technologien als vorausschauender Planer, der versucht, die zukünftig erfolgreichen Technologien bereits Jahrzehnte im Voraus zu identifizieren. Da die Bevorzugung einer (bekannten) Technologie immer auch die Diskriminierung anderer (noch unbekannter) Technologien bedeutet, besteht somit die Gefahr, dass die Entwicklung derzeit noch unbekannter, aber kostengünstigerer Technologien verhindert wird.

Ganz ähnlich schätzt der wissenschaftliche Beirat am Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die derzeitige Förderung der Erneuerbaren Energien ein:

(Es) ist ein System anzustreben, das die Kräfte des Wettbewerbs möglichst konsequent nutzt und damit dazu beiträgt, die besten und kostengünstigsten Technologien zu finden und an der richtigen Stelle einzusetzen. Das jetzige System der Förderung der erneuerbaren Energien erfüllt diesen Anspruch gerade nicht.

Wissenschaftlicher Beirat am Bundeswirtschaftsministerium (2011)

Das durch dieses, nach einhelliger Expertenmeinung nicht mehr zeitgemäße Förderinstrumentarium erzeugte Umverteilungsvolumen belief sich im Jahr 2011 auf 13 Milliarden Euro. 2012 wird die Förderung 14 Milliarden überschreiten – Ressourcen, die den Haushalten für Konsum und den Unternehmen für Investitionen nicht mehr zur Verfügung steht.

Darüber hinaus entfaltet das EEG höchst unsoziale Verteilungswirkungen. Alle Stromverbraucher zahlen die gleiche Umlage. Die Stromkosten und damit die Umlage verzehrt bei ärmeren Personen aber einen deutlich größeren Anteil des verfügbaren Einkommens als bei reicheren Mitbürgen. Außerdem sind die Empfänger der Subventionen in aller Regel gutsituierte Grundbesitzer.

Plakativ ausgedrückt: Die Gelsenkirchener Rentnerin und Mieterin einer 2-Zimmer-Wohnung leistet über das EEG Transferzahlungen an den bayerischen Großbauern oder den nordhessischen Grafen.

Dieser Umstand wird nun, da die EEG-Umlage durch den massiven Zubau an Windkraft- und PV-Kapazitäten völlig unvorhersehbare Dimensionen erreicht, immer offenkundiger. Sogleich werden – sozialpolitisch verständlich, aber ökonomisch unsinnig – Rufe nach neuen Subventionen zum Ausgleich höherer Stromkosten laut. Die Subventionsspirale dreht sich weiter.

Nachhaltigkeit sieht anders aus:

Das Leitbild der Nachhaltigkeit ist seit vielen Jahren in aller Munde. Es postuliert die gleichgewichtige Verfolgung ökologischer, ökonomischer und sozialer Ziele. Die Bundesregierung bekennt sich seit langem zu diesem Prinzip und verfolgt offiziell eine Nachhaltigkeitsstrategie. In der Praxis verletzt die EEG-Förderung in ihrer gegenwärtigen Verfassung alle drei Nachhaltigkeitskriterien. Es ist in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht höchst fragwürdig.

Fazit: Die gegenwärtige Förderung der Erneuerbaren Energien ist eindeutig aus dem Ruder gelaufen. Sie verschwendet Ressourcen, lähmt die technologische Entwicklung, hat unsoziale Verteilungseffekte und zerstört zu allem Überfluss Natur und Landschaft. Insofern sind Windkraft und Photovoltaik in jetziger Form in dreifacher Hinsicht nicht nachhaltig.

 

Die Kraft der Vernunft legt nahe,

  • die Fördermechanismen grundlegend zu reformieren. Anstatt innerhalb eines kranken Systems mit immer neuen Subventionen herum zu doktern, müssen die Fehlanreize beseitigt werden;
  • bei Reformüberlegungen die Profiteure des bestehenden Systems (Bundesverband Windenergie, Bundesverband Solarwirtschaft etc.) außen vor zu lassen und
  • dem Sachverständigenrat zu folgen – mit diesem haben wir in Deutschland ein europaweit einmaliges, unabhängiges und kompetentes Expertengremium.

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