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Frage:\u00a0<\/span>
\n„…In welchem Umkreis k\u00f6nnen<\/b><\/span>\u00a0in Abh\u00e4ngigkeit zur H\u00f6he von Windkraftanlagen im Falle von Br\u00e4nden Gefahren f\u00fcr von Sach- und\u00a0Personensch\u00e4den entstehen<\/b><\/span>…“
\nAntwort:<\/span>
\n„…Gem\u00e4\u00df der\u00a0Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes<\/span>\u00a0ist bei einem Brandereignis von herabfallenden Teilen auszugehen (ein Zusammenfallen der gesamten Anlage hin-gegen ist unwahr-scheinlich).\u00a0Daher muss ein Radius von\u00a0mindestens 500 Metern<\/span>\u00a0unzug\u00e4nglich gemacht werden, bei markantem Wind ist in Windrichtung\u00a0das Doppelte<\/span>\u00a0einzuplanen.<\/span><\/b>..“<\/span><\/p>\n

\n

Schriftliche Kleine Anfrage<\/p>\n

des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 16.05.2013<\/p>\n

und Antwort des Senats – Drucksache 20\/8032 –<\/p>\n

Betr.: Windkraft \u2013 was passiert, wenn es brennt?<\/p>\n

Wenn Windenergieanlagen errichtet werden, ist es dringend erforderlich, auch die Aspekte<\/p>\n

des Brandschutzes zu beachten.<\/p>\n

Als Ursachen von Br\u00e4nden kommen vor allem Blitzschl\u00e4ge und technische Defekte in Be- tracht. Der VDS-Verlag hat einen Leitfaden f\u00fcr den Brandschutz f\u00fcr Windkraftanlagen heraus- gegeben, der die Sicherheit des Betriebs nachhaltig erh\u00f6hen kann, siehe https:\/\/vds.de\/fileadmin\/vds_publikationen\/vds_3523_web.pdf. Allerdings l\u00e4sst sich auch bei Einhaltung strengster Sicherheitsrichtlinien ein Brand einer Windkraftanlage niemals g\u00e4nzlich ausschlie\u00dfen. Dieser erweist sich bei H\u00f6hen der Anlagen von bis zu 150 Metern als problema- tisch, da ein L\u00f6schen des Brandes kaum m\u00f6glich ist \u2013 in der Regel bleibt der Feuerwehr nur die Option, die Anlage \u201ekontrolliert abbrennen zu lassen\u201c. Auf YouTube findet man auf https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=I2NscsOj2AY Anschauungsmaterial zu dieser Problematik.<\/p>\n

Bei starken St\u00fcrmen ergibt sich dann noch zus\u00e4tzlich die Gefahr herumfliegender Bauteile oder \u00c4hnliches.<\/p>\n

Ich frage den Senat:<\/p>\n

1. Welche Brandschutzkonzepte f\u00fcr bestehende und noch zu errichtende Windkraftanlagen kommen in Hamburg zur Anwendung?<\/p>\n

In Hamburg finden der Baupr\u00fcfdienst (BPD) 3\/2008 Windenergieanlagen (WEA) und \u00fcber die Liste der technischen Baubestimmungen die Richtlinie \u00fcber Windenergieanlagen Anwendung.<\/p>\n

Der Leitfaden f\u00fcr den Brandschutz f\u00fcr Windkraftanlagen vom VDS-Verlag, die Berufsgenossenschaft- liche Informationen f\u00fcr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 657 \u201eWindenergieanlagen\u201c, die Fachempfehlung \u201eEinsatzstrategien an Windenergieanlagen\u201c vom Deutschen Feuerwehrverband und die EN 50308 \u201eWindenergieanlagen: Schutzma\u00dfnahmen – Anforderungen f\u00fcr Konstruktion, Betrieb und Wartung\u201c finden ebenfalls Ber\u00fccksichtigung.<\/p>\n

1.1 Wie werden in diesen Konzepten insbesondere folgende Risiken minimiert: 1.1.1 Konzentration potenzieller Z\u00fcndquellen in der Gondel<\/p>\n

Der Leitfaden f\u00fcr den Brandschutz f\u00fcr Windkraftanlagen VDS-Verlag und die Berufsgenossenschaftli- che Informationen f\u00fcr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGI 657 \u201eWindenergieanlagen\u201c be- schreiben die m\u00f6gliche Minimierung von Gefahren aus elektrischen Anlagen. Dazu geh\u00f6rt neben der Minimierung brennbarer Stoffe auch die Vermeidung von m\u00f6glichen Z\u00fcndquellen.<\/p>\n

1.1.2 Blitzschlagrisiko<\/p>\n

F\u00fcr WEA sind Blitzschutzanlagen (\u00a7 43a Absatz 2 Hamburgische Bauordnung ( HBauO) und BPD 1\/2006 \u201eBlitzschutzanlagen\u201c) erforderlich. Die Anforderungen sind in der Norm DIN VDE 0185 gere- gelt.<\/p>\n

20-08032 Seite 1 von 4<\/p>\n

24. Mai 2013<\/p>\n

2<\/p>\n

1.1.3 Schlechte Erreichbarkeit der Anlagen durch die Feuerwehr et cetera<\/p>\n

WEA sind, wie andere bauliche Anlagen nur zul\u00e4ssig, wenn die Erschlie\u00dfung gesichert ist. Das Grundst\u00fcck muss eine ausreichende Zufahrtsm\u00f6glichkeit aufweisen, die sowohl Errichtung als auch Wartung der WEA zul\u00e4sst. Sofern die WEA in den Anwendungsbereich des \u00a7 9 Bundesfernstra\u00dfen- gesetz f\u00e4llt, sind die dort vorgegebenen Anforderungen zu beachten.<\/p>\n

1.1.4 SonstigeRisiken?<\/p>\n

Eisabwurf:<\/p>\n

Abgeleitet aus den allgemeinen Sicherheitsanforderungen des \u00a7 3 Absatz 1 HBauO sowie aufgrund der Vorgaben der Anlage 2.7\/10 der Liste der Technischen Baubestimmungen zur Richtlinie f\u00fcr Wind- energieanlagen erfordert ein m\u00f6glicher Eisabwurf gesonderte Anforderungen an Abstandsfl\u00e4chen.<\/p>\n

Standsicherheit:<\/p>\n

Die Vorgaben zur Standsicherheit ergeben sich aus den einschl\u00e4gigen Regelungen der HBauO sowie der Richtlinie f\u00fcr Windenergieanlagen. Die Standsicherheit und Sicherheitsanforderungen an drehbare Bauteile (Maschine und Rotorbl\u00e4tter) sind durch Gutachten eines unabh\u00e4ngigen Sachverst\u00e4ndigen zu belegen.<\/p>\n

1.2. Welche technische Einzelheiten werden durch die Konzepte festgelegt: 1.2.1 Gesamth\u00f6he<\/p>\n

Der Baupr\u00fcfdienst (BPD) 3\/2008 Windenergieanlagen gibt der Bauaufsicht Hinweise f\u00fcr das erforderli- che Genehmigungsverfahren f\u00fcr die in ihren Zust\u00e4ndigkeitsbereich fallenden Windenergieanlagen. Auf Ziffer 6 ff des Baupr\u00fcfdienstes wird verwiesen.<\/p>\n

1.2.2. Sicherung der Selbstabschaltung im Schadensfall<\/p>\n

Im Schadensfall muss die Verbindung zum Netz schnellstm\u00f6glich getrennt werden. Dies ist vom Be- treiber sicherzustellen.<\/p>\n

1.2.3. Verwendung feuerhemmender Materialien<\/p>\n

An WEA, die Sonderbauten (> 30 m) sind, k\u00f6nnen besondere Anforderungen nach \u00a7 51 HBauO ge- stellt werden. Spezielle Vorgaben f\u00fcr die Umsetzung des \u00a7 51 HBauO f\u00fcr WEA bestehen zurzeit in Hamburg nicht. WEA bis 30 m Gesamth\u00f6he unterliegen den \u201enormalen\u201c Anforderungen der HBauO.<\/p>\n

1.2.4. Automatische Blockierung der Rotoren im Schadensfall<\/p>\n

In der EN 50308 \u201eWindenergieanlagen: Schutzma\u00dfnahmen – Anforderungen f\u00fcr Konstruktion, Betrieb und Wartung\u201c sind Anforderungen f\u00fcr Schutzma\u00dfnahmen im Hinblick auf die Gesundheit und Sicher- heit des Personals festgelegt, die zur Abnahme, zum Betrieb und zur Instandhaltung von Windkraftan- lagen geh\u00f6ren. Diese beschreibt unter anderem auch den Not-Halt und weitere technische Anforde- rungen.<\/p>\n

1.2.5. Sonstige Einzelheiten?<\/p>\n

Siehe Antwort zu 1.2.4.<\/p>\n

2. In welchem Umkreis k\u00f6nnen in Abh\u00e4ngigkeit zur H\u00f6he von Windkraftanlagen im Falle von Br\u00e4nden Gefahren f\u00fcr von Sach- und Personensch\u00e4den entstehen:<\/p>\n

2.1. bei Windkraftanlagen bis 100 Meter H\u00f6he 2.2. bei Windkraftanlagen bis 150 Meter H\u00f6he<\/p>\n

20-08032<\/p>\n

Seite 2 von 4<\/p>\n

3<\/p>\n

2.3. bei Windkraftanlagen \u00fcber 150 Meter H\u00f6he?<\/p>\n

Gem\u00e4\u00df der Fachempfehlung des Deutschen Feuerwehrverbandes ist bei einem Brandereignis von herabfallenden Teilen auszugehen (ein Zusammenfallen der gesamten Anlage hin-gegen ist unwahr- scheinlich). Daher muss ein Radius von mindestens 500 Metern unzug\u00e4nglich gemacht werden, bei markantem Wind ist in Windrichtung das Doppelte einzuplanen.<\/p>\n

2.4. Welche Konsequenzen ergeben sich hieraus:<\/p>\n

2.4.1. in landschaftsplanerischer Hinsicht<\/p>\n

2.4.2. in bebauungsplanerischer Hinsicht (Abstand zu Siedlungsfl\u00e4chen)<\/p>\n

Im laufenden \u00c4nderungsverfahren f\u00fcr den Fl\u00e4chennutzungsplan und das LAPRO werden entspre- chend der Empfindlichkeit der Nutzungen Ausschlussgebiete und Mindestabst\u00e4nde zu empfindlicher Nutzung f\u00fcr die Errichtung von Windkraftanlagen festgelegt. So soll z.B. der Abstand von Siedlungs- gebieten\/-fl\u00e4chen zu Eignungsgebieten f\u00fcr WEA 500 m betragen.<\/p>\n

2.4.3. sonstige planerische Konsequenzen?<\/p>\n

Rettungs- und Hilfskr\u00e4fte m\u00fcssen die WEA im Einsatzfall schnell erreichen und betreten k\u00f6nnen. F\u00fcr den Notfall sind erforderliche Ma\u00dfnahmen mit den f\u00fcr die WEA jeweils zust\u00e4ndigen Stellen abzustim- men und die Informationen den Rettungskr\u00e4ften zug\u00e4nglich zu machen.<\/p>\n

2.5. Inwieweit sind Evakuierungspl\u00e4ne erforderlich?<\/p>\n

Im jeweils vorzulegenden Brandschutzkonzept m\u00fcssen bauliche, anlagentechnische und organisatori- sche Schutzma\u00dfnahmen sich risikogerecht und schutzzielorientiert einander erg\u00e4nzen; wechselseitige Beeintr\u00e4chtigungen der Schutzfunktionen m\u00fcssen ausgeschlossen werden. Eine pauschale Aussage zu den zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen ist daher nicht m\u00f6glich.<\/p>\n

3. Inwieweit wird in den Brandschutzkonzepten auch die Potenzierung von Gefahren durch eine einzelne Windkraftanlage in einem Windpark ber\u00fccksichtigt?<\/p>\n

3.1. Inwieweit lassen sich m\u00f6gliche \u201eKettenreaktionen\u201c (der Brand einer Anlage l\u00f6st den Brand weiterer Anlagen aus) verhindern?<\/p>\n

Siehe Antwort zu 2.5.<\/p>\n

4. Welche Methoden gibt es, ein \u201ekontrolliertes Abbrennen lassen\u201c nicht letztlich au\u00dfer Kontrolle geraten zu lassen und inwieweit sind diese bereits praktisch erprobt?<\/p>\n

Sollte es zu einem Feuer im oberen Teil der WEA gekommen sein, so sind die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr die Feuerwehr in aller Regel sehr beschr\u00e4nkt. Hier sollte von der Option des kontrollierten Abbrennens Gebrauch gemacht werden. Besonders wichtig ist in diesem Fall das Schaffen eines Sicherheitsberei- ches durch \u00e4u\u00dferst weitr\u00e4umiges Absperren. Im \u00dcbrigen siehe Antwort zu 2.<\/p>\n

4.1. Wie h\u00e4lt man insbesondere bei starkem Sturm das Abbrennen unter Kontrolle?<\/p>\n

Siehe Antwort zu 2.bis 2.3.<\/p>\n

5. Welche Art der st\u00e4ndigen \u00dcberwachung von Windkraftanlagen ist vorgeschrieben? 5.1. Welche speziellen Regeln existieren speziell f\u00fcr Windparks?<\/p>\n

Es gibt keine speziellen Regelwerke f\u00fcr Windparks. \u00dcblicherweise werden die Steuerungs- und sicherheitsrelevanten Betriebsparameter in der Anlage aufgezeichnet und an die Fernwarte \u00fcbertra-<\/p>\n

20-08032 Seite 3 von 4<\/p>\n

4<\/p>\n

gen, die dann die Anlage entsprechend steuern kann bzw. f\u00fcr bestimmte Ereignisse auch sofortige automatische Betriebsabschaltungen.<\/p>\n

6. Im Wasserschutzgebiet Altengamme\/Curslack sollen zehn Windenergieanlagen und in der Schutzzone 3 f\u00fcnf Windenergieanlagen errichtet werden. Welche potenziellen Ge- fahren bestehen bei einem Brand der Windenergieanlagen im Speziellen f\u00fcr das Trink- wasser in den oben genannten Bereichen und insbesondere dann, wenn beispielweise \u00d6l oder andere Giftstoffe austreten?<\/p>\n

Siehe Antwort zu 2.5.<\/p>\n

6.1 Gibt es insbesondere zum Schutz des Trinkwassers Konzepte? Wenn ja welche?<\/p>\n

Wenn nein, warum nicht?<\/p>\n

Da die Feuerwehr die Anlage in der Regel kontrolliert ausbrennen l\u00e4sst (s. Antwort zu 4.) entsteht bei Windenergieanlagen \u00fcblicherweise kein kontaminiertes L\u00f6schwasser, da elektrische Anlagen norma- lerweise nicht mit Wasser gel\u00f6scht werden und damit auch kein Eindringen in den Untergrund\/ Boden von belastetem L\u00f6schwasser zu bef\u00fcrchten ist.<\/p>\n

Generell kann nach \u00a7 52 Abs. 1 Satz 2 WHG vom Umgangsverbot in Wasserschutzgebieten bzgl. wassergef\u00e4hrdender Stoffe eine Befreiung erteilt werden, wenn der Schutzzweck (Grundwasser- schutz) nicht gef\u00e4hrdet wird. Diese Befreiung kann f\u00fcr Windkraftanlagen erteilt werden, wenn bzgl. des Umgangs und der Lagerung von wassergef\u00e4hrdenden Stoffen durch besondere technische und be- triebsorganisatorische Ma\u00dfnahmen (z.B. Auffangwannen f\u00fcr die Getriebe\u00f6lbeh\u00e4lter, besondere Anfor- derungen an die regelm\u00e4\u00dfige Wartung der VAwS-Anlagen) sichergestellt wird, dass in einem Scha- densfall keine wassergef\u00e4hrdenden Stoffe in den Boden oder das Grundwasser gelangen k\u00f6nnen.<\/p>\n

6.2 Hat die Verwaltung Kenntnis beziehungsweise gibt es Erhebungen\/ Statistiken \u00fcber Br\u00e4nde von Windenergieanlagen in der Vergangenheit?<\/p>\n

Wenn ja, bitte auff\u00fchren.<\/p>\n

Wenn nein, warum nicht und warum werden diese nicht \u2013 zum Beispiel zwecks Auswertung oder Erfahrungsberichten \u2013 erfasst?<\/p>\n

In der Vergangenheit wurden keine Erhebungen\/ Statistiken \u00fcber Br\u00e4nde von Windenergieanlagen gef\u00fchrt, da diese Eins\u00e4tze nur sehr selten vorkamen. Es gibt jedoch durchaus einen Erfahrungsaus- tausch \u00fcber aktuelle Schadensf\u00e4lle.<\/p>\n

20-08032 Seite 4 von 4<\/p>\n

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