Urteil Oberverwaltungsgericht bezüglich Betroffenheit von Anwohnern und Umweltverträglichkeitsprüfung

Letztes Update: 31.03.2015, 23:17 Uhr

„Ein Urteil, das Konsequenzen für alle neuen Windräder haben kann“

Wer unter den Windkraftgeplagten in der Bevölkerung kennt Sie nicht – die öffentlichen Bekanntmachungen des RP Mittelhessen in Gießen nach § 3a UVPG, die in fast allen Fällen mit folgendem Satz enden:

„Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.“

In den Westfälischen Nachrichten ist zu lesen:

„[…] Fakt ist, dass das Gericht zwei Genehmigungsbescheide […] in der Nähe des Anwesens der Familie Becker […] kassiert hat. Und zwar deshalb, weil, vereinfacht dargestellt, die Genehmigungsbehörden auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet und eine ’standortbezogene Vorprüfung‘ für ausreichend gehalten hatten. […]
Klagen gegen die Feststellungen einer solchen Vorprüfung waren bislang schwierig, weil im Wesentlichen die Betroffenen die Beweislast hatten und nicht eindeutig war, wer im Sinne des Rechts ‚betroffen‘ ist. […]“

Lesen Sie mehr in den Westfälischen Nachrichten!

Auch sehr empfehlenswert ist der Artikel
Die Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung bei der Genehmigung von Windrädern
auf umwelt-watchblog.de

Aktenzeichen des Urteils: Az. 8A959/10 Tags: Bauerschaft Alst, Bernhard Borgmann, BESA-Genossenschaft, Rechtsanwalt Hendrik Kaldewei, Josef Thesing
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