Grüne Geldanlanlage

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1830034/Gruene-Geldanlagen

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Infraschall

http://www.badische-zeitung.de/herrischried/dauerbelastung-ist-am-gefaehrlichsten–52147808.html

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günstiger Strom

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/energiepolitik/energiewende-strom-an-der-boerse-billig-wie-seit-jahren-nicht-12051137.html

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Energiewende vor dem aus

http://deutsche-wirtschafts-nachrichten.de/2013/02/06/energiewende-vor-dem-aus-milliarden-loch-bei-finanzierung/

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Gegenwind Vogelsberg zum Teilregionalplan: Heuchler und Lügner

Energiewendeheuchelei!

Die Bürgerinitiativen gegen den weiteren Ausbau von Windenergieanlagen im Vogelsberg, begrüßen in einer ersten Würdigung den Teilregionalplan- Energie des RP Gießen, als richtigen Schritt zu einer fairen Verteilung der Lasten der „Energiewende“, wenngleich der „Windwahn“ damit unvermindert seine Fortsetzung finden würde.

Nachdem im Vogelsbergkreis bisher bereits 75% aller mittelhessischen und m. a. 25% aller hessischen Windenergieanlagen stünden, forderten die BI’s seit langem ein Moratorium für den Vogelsberg, das den Bau weiterer Windindustrieparks solange unterbindet, bis andere, vergleichbare Landkreise in Hessen, auf ein adäquates Niveau nachgerüstet hätten. Dieser Grundforderung werde im neuen Regionalplan zumindest teilweise entsprochen.

So seien aus der bisherigen Planung für den Vogelsbergkreis, 16 Vorranggebiete, die vornehmlich in Natur- und Vogelschutzgebieten (EU – Natura 2000-Gebiete) geplant gewesen seien, herausgenommen worden, während in den anderen mittelhessischen Landkreisen in erheblichem Umfang neue Vorranggebiete ausgewiesen würden. Damit folge das Regierungspräsidium stringent den Vorgaben der Landesregierung aus dem Landesentwicklungsplan.

Hierdurch sei, zumindest planerisch, eine Gleichbehandlung der Landkreise in Mittelhessen erreichbar.

Der Vogelsbergkreis werde – bei derzeit ca. 200 Anlagen-, auch wenn die mittelhessischen Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg- Biedenkopf – wo bisher insgesamt ca. 55 Anlagen stünden – zusammen auf das Niveau des Vogelsberges nachrüsten würden, bis 2020 weit über 50% der Windkraftanlagen Mittelhessen stellen. Für Hessen deckt der Vogelsberg in 2020 immer noch 15% des Anlagenpotenzials ab, obwohl der Vogelsbergkreis weniger als 7% der Landesfläche besitzt.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist es für die Bürgerinitiativen unverständlich, wenn Vogelsberger Bürgermeister und Kommunalpolitiker aus der Region, nun das „Kriegsbeil“ ausgraben und verbal gegen die Vorgaben der Landesregierung und des RP zu Felde ziehen.

Als hätte man einen exklusiven Rechtsanspruch auf den Ausbau der Windindustrie im Vogelsberg, kritisierten sie, dass nun auch andere Landkreise in die Pflicht genommen würden. Aus einer, im Ansatz, fairen Lastenverteilung auf alle Landkreise, konstruierten sie ein apokalyptisches Zerrbild über den wirtschaftlichen Niedergang des Vogelsbergkreises. Lieferten vorsorglich schon einmal große Zahlen über Einbußen in ihrer Haushaltsplanung mit, um den Bürgern damit präventiv höhere Gebühren für den Fall anzudrohen, dass sich ihre Windkraftvisionen nicht erfüllen ließen.

Moralisch gerieren sie sich als Träger der Energiewende, deren Umsetzung sie, durch die Reduzierung von Vorranggebieten auf kommunalem Vogelsbergergrund, in Gefahr sehen. Dabei hätten sie den Bürgern bislang glauben gemacht, dass durch die kommunale Ausweisung von Vorrangflächen verhindert werde, dass  RP und Landesregierung das Heft des Handels in die Hand nehmen würden und damit eine totale „Verspargelung“ des Vogelsberges bevorstehe.

Nahezu grotesk mute darüber hinaus die Kritik an der Festlegung der Windgeschwindigkeit auf 5.75 m/ Sekunde als Genehmigungsuntergrenze an.

Einerseits wünschen sie eine Herabsetzung auf eine Windgeschwindigkeitsuntergrenze von 5.5 m/s, zum Anderen behaupten sie aber, dass die Windgeschwindigkeiten im Vogelsberg wesentlich oberhalb, des vom TÜV-Süd gemessenen Spektrums, von 5.75 – 6.5 m/s, liegen würden.

Dabei zeigt eine Studie, die vom Bundesverband Windenergie (BWE) – dem Lobby-Verband der Windindustrie- im Sommer 2012 in Auftrag gegeben wurde, dass auch Standorte mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 6.5m/s, keinen wirtschaftlichen Betrieb gewährleisten. Dies gelte auch für  3.0 MW-Anlagen, mit Nabenhöhen von 149 m und einem Rotordurchmesser von 101 m, von denen bislang im Vogelsbergkreis noch keine installiert seien.

Alle 14, in der Studio bewerteten Windparkprojekte in Hessen, wiesen keine wirtschaftlich vertretbare Standortqualität aus. Im Durchschnitt werde die Wirtschaftlichkeitsschwelle um 22% unterschritten.

Diese Wertungen der BWE- Studie deckten sich im Wesentlichen mit den vorliegenden Ertragszahlen aus den verschiedenen Windenergieparks im Vogelsberg.

Der Öffentlichkeit hohe 6-stellige Gewerbesteuererträge pro Jahr aus dem Betrieb von Windkraft-anlagen vorzugaukeln und gleichzeitig Haushaltspläne vorzulegen, die von der Finanzaufsicht des Vogelsbergkreises nur unter Auflagen genehmigt würden, dazu gehöre schon eine gehörige Portion Unverfrorenheit.

Weil der prognostizierte Gewerbesteuerzufluss ausblieb, habe man nun den Fokus auf die Pachterträge gelegt und sehe dabei mit Sorge, dass viele der im Regionalplan ausgewiesenen Vorrangflächen im Privatbesitz oder im Besitz von Hessenforst lägen. Pachterträge für die Kommune somit nur partiell zu generieren seien. Damit gehe der Regionalplan „natürlich am Bürgerwillen vorbei“ wodurch natürlich der Erfolg der Energiewende in Frage steht.

Dass man das Ergebnis der Offenlegung des Regionalplans schon vorwegnimmt, in dem man den vorgesehenen Schutz von Natura 2000 Flächen und die Festlegung der Windgeschwindigkeitsgrenze von 5.75 m/s ablehnt, spricht für das tiefe Demokratieverständnis der „Windkraft-Bürgermeister/innen“ im Vogelsberg. Statt das Votum der Bürger, als Ziel der Offenlegung des Regionalplans abzuwarten, entscheiden sie nach Gutsherrenart und stellen die Bürger damit vor vollendete Tatsachen.

Ein wenig mehr Ehrlichkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und ein wenig mehr kritische Distanz zu Windkraft- Projektierern, Betreibern und finanzierenden Fondgesellschaften wünschen sich  die BI-ler von den kommunalen Gremien im Vogelsbergkreis für das neue Jahr.

 

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Christbaum vs. Windkraft

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-meschede-eslohe-bestwig-und-schmallenberg/nrw-verbietet-christbaum-pflanzungen-im-sauerlaender-wald-id7391591.html

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phrophetisch

2001.06.27-KA-Schotten-Leserbrief Hans zu Erneuerbaren Energien

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