(pm – NATURSCHUTZINITIATIVE e.V.) Kreis Siegen-Wittgenstein muss geltendes Recht und den Rückbau der Rotoren durchsetzen. Der Investor hat nach Auffassung der NI vorsätzlich, trotz fehlender rechtsgültiger Genehmigung, weitergebaut. Der angeordnete Sofortvollzug der Genehmigung durch die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein wurde nämlich durch das Oberverwaltungsgericht NRW und das Verwaltungsgericht Arnsberg wieder aufgehoben. Dennoch haben Investor und die Windpark Knippen GmbH & Co. KG weitergebaut. Daher hat die NI eine Anwaltskanzlei damit beauftragt, Anzeige zu erstatten.
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