Generalanwalt beim EuGH: Deutsches System der Umweltklagen europarechtswidrig

Die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte berichtet in einer Medieninformation über die Schlussanträge von Generalanwalt Melchior Wathelet, in welchen das deutsche System der Umweltklagen als nicht vereinbar mit europäischem Recht einstuft.

„[…] Danach ist sowohl die in der Bundesrepublik Deutschland übliche beschränkte gerichtliche Kontrolle in Umweltklagen auf so genannte subjektiv-öffentliche Rechte mit Unionsrecht nicht vereinbar. Gleiches gilt für den Ausschluss aller Argumente, die ein Kläger erstmals im Gerichtsverfahren erhebt (sog. Präklusion). […]“, so die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte.

Folgt der EuGH dem Schlussantrag, dürfte dies erhebliche Auswirkungen auf die Genehmigung von privilegierten Vorhaben gemäß BImSchG – also auch für Windkraftanlagen – haben!

Die Herren Morber und Brodersen können sich schon mal warm anziehen.

Die Veröffentlichung der Kanzlei ist nicht mehr im Internet verfügbar. Dafür liegt inzwischen auch das Urteil des EuGH vor, wodurch sich die Aussagen dieser Veröffentlichumg teilweise geändert haben können:

  1. Schlussanträge von Generalanwalt Melchior Wathelet
  2. Das inzwischen vorliegende Urteil des EuGH zur Rechtsache C‑137/14
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