Im Oktober 2017 ließ eine längst fällige Verordnung aus dem Bundesfinanzministerium die juristische Fachwelt aufhorchen. Sie könnte dazu geeignet sein, die Finanzierungsprobleme des Staates endgültig in den Griff zu bekommen. Zumindest in der fünften Jahreszeit
(Quelle: Deutscher Arbeitgeberverband)