Die Zusage der Höhe der Einspeisevergütung hat verfassungsrechtlich keinen Bestandsschutz

„Die den Windkraftinvestoren aufgrund der Regelungen des EEG zufließenden Subventionen sind verfassungsrechtlich nicht in der Weise geschützt, dass es unzulässig wäre, sie während der Laufzeit zu kürzen. Zwar ist der Gesetzgeber bei einer derartigen Kürzung an erhöhte rechtliche Anforderungen gebunden und wird sie auch nach Möglichkeit zu vermeiden suchen. Doch er kann die Kürzung letztlich durchaus anordnen“ (Prof. Dr. Hendler).

(Quelle: Deutscher Arbeitgeberverband)

Und auf einem auf solch tönernen Füßen stehenden Schmarotzer-Konstrukt bauen Gemeinden wie Ulrichstein oder Freiensteinau ihren Haushalt auf???

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Die EEG-Subventionierung auch der Altanlagen kann und muss beendet werden

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