Trinkwasser Ulrichstein: Windkraftanlage in illegaler Bauweise errichtet – Brunnen müssen wohl stillgelegt werden

Windkraftanlage in illegaler Bauweise in Wasserschutzgebiet errichtet – Trinkwasser Ulrichstein beeinträchtigt

Update 10.09.2015

Das Ulrichsteiner Windrad und das Schweigen im Walde

Heute fasste die Alsfelder Zeitung noch einmal nach und läutet damit die nächste Runde des guten investigativen Journalismus ein.

Hier der Artikel zum Thema Trinkwasser Ulrichstein:
Das Ulrichsteiner Windrad und das Schweigen im Walde

Was bisher geschah

Tankwagen liefert Ersatz für kontaminiertes Trinkwasser Ulrichstein

Die Hochbehälter von Ulrichstein und Rebgeshain müssen inzwischen mit Tankwagen befüllt werden, da die Wasserversorgung zusammengebrochen ist.

Am Montag, den 07.09.2015 brachte die Alsfelder Zeitung Probleme mit dem Wassernotstand Ulrichstein und einem Windrad an die Öffentlichkeit

Quelle: Alsfelder Allgemeine Zeitung, Artikel vom 07.09.2015

Anlagen zum herunterladen:
Antwort auf die Kleine Anfrage der FDP im hessischen Landtag, durch die hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz. Das im Artikel der AA verwendete Zitat finden Sie auf Seite 2 im Abschnitt „Regierungspräsidium Gießen“.

Windrad sorgt für Ärger in Ulrichstein

Ulrichstein/Gießen/Wiesbaden (bb). Auch im Vogelsbergstädtchen Ulrichstein sind die Parlamentsferien vorbei. Schon am Montag trifft sich der Haupt- und Finanzausschuss zu einer Sitzung, am Freitag kommen dann alle Parlamentarier im Stadtteil Wohnfeld zusammen. Die Tagesordnung sieht nach Routine aus. Doch die Bürgerinitiative Gegenwind vermutet hinter Punkt 7 der Parlamentssitzung einigen Sprengstoff.

»Wasserversorgung Kernstadt Ulrichstein; hier: Informationen zum Sachstand und zum weiteren Vorgehen« steht da scheinbar harmlos. Diesen Punkt behandelt am Montag auch der HFA.

Dass es mit der Trinkwasserversorgung in den letzten Monaten Probleme gab, ist den Menschen in Ulrichstein und im Ortsteil Rebgeshain nicht verborgen geblieben, wurden sie doch noch Mitte August im Amtsblatt zum Wassersparen aufgefordert. Aufgrund der »Trockenen Witterungslage und der derzeitigen Sanierungs- und Reparaturarbeiten am Tiefbrunnen Rebgeshain« sollten die Bürger auf die Bewässerung des Rasens und des Gartens verzichten. Schon im vergangenen Jahr gab es Ärger wegen der Verunreinigung des Trinkwassers.

Eine Frage wirft neue Fragen auf

Kann überall passieren, könnte man denken. Aber die Antwort der hessischen Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz, auf eine Kleine Anfrage der Landtags-FDP wirft ein ganz anderes Licht auf die Lage. Der FDP-Abgeordnete Rock hatte unter anderem diese Frage gestellt: »Welche konkreten Fälle sind der Landesregierung bezüglich möglicher Konflikte zwischen den Anforderungen an den Trinkwasserschutz und Planungen von Windkraftanlagen bekannt?« Für den Bereich des auch für den Vogelsbergkreis zuständigen Regierungspräsidiums Gießen kann man da als Antwort lesen: »Im Zusammenhang mit dem Bau einer Windkraftanlage in der Schutzzone III des Wasserschutzgebietes für die zwei Quellen und sechs Flachbrunnen in der Gemeinde Rebgeshain der Stadt Ulrichstein wurde entgegen der bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung das Fundament einer Windkraftanlage nicht als Flachgründung (Einbindung nicht in die wasserführende Schicht), sondern mit sogenannten Rüttelstopfsäulen (… Gesamteinbindetiefe von 13 Metern) und Einbindung in die wasserführende Schicht ausgeführt. Aus Sicht des Grundwasserschutzes wäre bei Anzeige der Tiefengründung, die entgegen einer Flachgründung bis in die wasserführende Schicht reicht und Beeinträchtigungen des Rohwassers befürchten lässt, der Standort für den Bau einer Windkraftanlage abgelehnt worden. Das noch nicht abgeschlossene Verfahren läuft auf eine dauerhafte Stilllegung der bestehenden Wasserversorgungsanlagen hinaus. Der Vorhabenträger ist jedoch verpflichtet worden, für die betroffenen Gebiete eine Ersatztrinkwasserversorgung sicherzustellen.«

Genehmigt worden war die Anlage mit einem Flachfundament, eben weil das in Wasserschutzgebieten so vorgeschrieben ist. Im Grunde bedeutet das: Die Anlage wurde widerrechtlich errichtet. Der »Vorhabenträger« wäre in diesem Fall die Vogelsberger Windenergie Bohn & Co. OHG, vertreten durch die Hessen-Energie.

Dass also die Quellen nicht mehr genutzt werden dürfen, hat ursächlich vor allem mit diesem einen Windrad am Ulrichsteiner Kreuz zu tun. Diese Hintergründe wurden aber der Bevölkerung bislang nicht mitgeteilt. Nachfragen der BI bei einer Bürgerversammlung wurden »abgebügelt«, wie es ein BI-Mitglied gegenüber dieser Zeitung ausdrückte. Aus der Antwort der Ministerin ist herauszulesen, dass die Firma Bohn nun einen Brunnen erschließen und dafür auch die Kosten tragen muss. Der Name der Firma wurde aber im Zusammenhang mit den Problemen am alten Brunnen noch nicht erwähnt. Da stellt sich nun die Frage, warum der Brunnen stillgelegt und nicht die Windkraftanlage abgebaut werden muss. Fraglich ist auch, warum die Anlage überhaupt anders gebaut wurde als genehmigt und wer davon wusste. Und warum seitens der Stadt Ulrichstein nicht dagegen vorgegangen wurde. Vielleicht, so hofft man bei der BI, werden einige der Fragen in dieser Woche beantwortet.

Weitere Informationen für Ulrichstein

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