Welche Abstände zu brütenden, rastenden und ziehenden Vögeln bei der Errichtung von Windkraftanlagen beachtet werden müssen hat die Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) im sogenannten „neuen helgoländer Papier“ zusammengetragen und inzwischen veröffentlicht.
Kommentar des NABU zur Veröffentlichung
„[…] Das ‚Neue Helgoländer Papier‘ spiegelt den neuesten Stand der Forschung zur Gefährdung von Vögeln durch Windkraftanlagen wider und stellt damit auch die fachliche Messlatte für die Genehmigungsfähigkeit von Windkraftplanungen dar. […]“
Wenn es bei der Regionalplanung mit rechten Dingen zugeht, müssten – wegen der Erhöhung des Abstandes zu Rotmilanbrutplätzen von vorher 1000 auf jetzt 1500 m – damit auch die letzten strittigen Windvorrangflächen in den Gemeinden Feldatal und Ulrichstein im Vogelschutzgebiet Vogelsberg aus der Planung herausgestrichen werden.
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Vorgeschichte
In einer Presseerklärung* bericht die Zeitschrift „der Falke“ (Journal für Vogelbeobachter) über unglaubliche Vorgänge wie absichtliche Verzögerungstaktik durch mehrere Bundesländer und Einflussnahme der Windkraftlobby.
*Diese Presseerklärung wurde am 2015-03-19 bei ovh-online.de veröffentlicht, ist aber inzwischen leider nicht mehr online.