Der RP Gießen als zuständige Aufsichtsbehörde erließ am 8. Dezember einen »Messplan« für den Windpark Grünberg. Dieser gibt dem Betreiber Trianel vor, wie die Lärmemissionen zu ermitteln sind. Nur: Der Messplan stammt vom 8. Dezember 2017. Umgesetzt wurde er bisher jedoch nicht. Begründung: »Eine normen- und richtlinienkonforme Messung war bisher nicht möglich.«
(Quelle: Alsfelder Allgemeine, 2018-12-21, zuletzt abgerufen am 2018-12-24)
Ebenfalls in der Gießener Allgemeinen vom 2018-12-21