WKA-Betreiber scheitern vor Bundesverfassungsgericht wegen fehlender Standards für Rotmilangefährdung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat ein wichtiges Urteil gefällt

(Az. 1 BvR 2523/13). Einfacher wird es durch das Urteil erstmal nicht. Es gesteht der Genehmigungsbehörde die Einschätzungsprärogative beim Artenschutz zwar zu, sieht diese aber – bezogen auf einen konkreten Fall – nicht als Dauerzustand vertretbar:

Leitsätze zum Beschluss des Ersten Senats vom 23. Oktober 2018- 1 BvR 2523/13 — 1 BvR 595/14 1:

1. Stößt die gerichtliche Kontrolle nach weitestmöglicher Aufklärung an die Grenze des Erkenntnisstandes naturschutzfachlicher Wissenschaft und Praxis, zwingt Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG das Gericht nicht zu weiteren Ermittlungen, sondern erlaubt ihm, seiner Entscheidung insoweit die plausible Einschätzung der Behörde zu der fachlichen Frage zugrunde zu legen. Die Einschränkung der Kontrolle folgt hier nicht aus einer der Verwaltung eingeräumten Einschätzungsprärogative und bedarf nicht eigens gesetzlicher Ermächtigung.

2. In grundrechtsrelevanten Bereichen darf der Gesetzgeber Verwaltung und Gerichten nicht ohne weitere Maßgaben auf Dauer Entscheidungen in einem fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuum“ übertragen, sondern muss jedenfalls auf längere Sicht für eine zumindest untergesetzliche Maßstabsbildung sorgen.

Echo von Presse und Rechtsanwälten

Kanzlei RA Prof. Dr. Maslaton

Update 2018-11-26

Die Kanzlei von Prof. Dr. Martin Maslaton (tätig für die Windkraftbranche) kommentiert das Urteil am 2018-11-26 und fordert als Konsequenz eine „TA-Artenschutz“ (analog zur TA-Lärm).

Prof. Dr. Maslaton im Tagesspiegel

Auch im Tagesspiegel vom 2018-12-06 ist ein Gastbeitrag von Prof. Dr. Maslaton zu finden

Zeitung für kommunale Wirtschaft

Das Bundesverfassungsgericht lehnt Klagen von Windkraftanlagenbetreibern ab, deren Projekte wegen Rotmilan-Vorkommen scheiterten. Das Gericht moniert, dass die Regierung einen Maßstab für diesen naturschutzrechtlichen Konfliktfall entwickeln müsse

(Quelle: Zeitung für kommunale Wirtschaft, 2018-11-23)

argrarheute.com

Beitrag bei agrarheute.com vom 2018-11-23

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