Eiswurfgefahr: Bilstein-Bike-Marathon in Großalmerode findet trotz Warnschildern statt

Betreiber der Anlage haftet für Schäden

[…] Die Schilder würden kurzfristig abgeändert beziehungsweise ausgetauscht, weil der Zusatz „Betreten auf eigene Gefahr“ keine Rechtswirksamkeit entfalte und die Waldbesucher im Zusammenhang mit Windkraftanlagen nur verunsichere.  Zu beachten ist laut Groß jedoch, dass das Betreten des Waldes grundsätzlich auf eigene Gefahr erfolge. Dies gelte jedoch nur für waldtypische Gefahren wie herunterfallende Äste, Wurzeln als Stolperfallen, natürliche Gräben und Hänge, Schnee und Eis. Windräder und andere technische Anlagen wie Mobilfunkmasten oder Brücken seien atypische Gefahren. In solchen Fällen haften der Veranlasser und im Weiteren der Grundstückseigentümer

(Quelle: Hessisch Niedersächsische Allgemeine – HNA)

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