WKA soll 330 m neben Wohnhaus errichtet werden – Bürger reicht Klage ein

„[…] Statt der 450 Meter – bei einer Windradhöhe von 150 Metern wäre der dreifache Abstand zu Gebäuden die Regel – messe die Entfernung nur 330 Meter.  […]“

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