Windräder: Lobby-Interessen stärker als Schutz der Grundrechte

„[…] Die deutschen Rechtswissenschaftler Michael Elicker und Andreas Langenbahn sind der Ansicht, dass mit Windanlagen eine große gesundheitliche Gefährdung einhergehe. Deutschland habe hier grundrechtlich verankerte Schutzpflicht für die körperliche Unversehrtheit jedes Einzelnen. Doch dieser komme der Staat nicht nach. […]“

Besonders den folgenden Satz sollten sich unsere Kommunalpolitiker im Vogelsberg, die gegen Bürgerinteressen als Steigbügelhalter für die geldgierige Windkarftlobby fungieren immer wieder vor Augen halten:

„[…] Wer möchte sich schon mit der reduzierten Infrastruktur und der Notwendigkeit längerer Wege zur Arbeitsstätte abfinden, wenn das Land plötzlich weder grün noch ruhig noch ländlich ist, sondern zu einem gigantischen, apokalyptisch anmutenden Industriegebiet umgewandelt wird? […]“

Windkraft macht eine strukturschwache Gemeinde eben nicht attraktiver, sondern gibt ihr den Rest, in dem sie die Nachteile des Landlebens mit den Nachteilen der Stadt kombiniert.

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