Windenergie – Land opfert wichtigen Rastplatz des Mornellregenpfeifers

Umweltministerium Rheinland-Pfalz weist scheinbar Genehmigungsbehörde an, Rechtsbruch zu begehen:

„[…] Trotzdem wurden die Anlagen nun genehmigt. Nicht, weil die Fachbehörden des Landes die Auffassung des NABU nicht teilten, sondern weil eine Weisung aus dem Umweltministerium vorliegt, nach der die Genehmigung der Anlagen nicht aus artenschutzrechtlichen Gründen versagt werden solle. […]

‚Ich habe noch keine Genehmigung gesehen, aus der so deutlich hervorgeht, dass die genehmigende Behörde gegen ihre eigenen Überzeugungen handeln muss‘, so Dirk Teßmer, Rechtsanwalt des NABU Rheinland-Pfalz. […]“

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