Behörde genehmigt: „Eine gesetzwidrige Vergrämungsmaßnahme“ für den Schwarzstorch

„[…]
Skandal könnte Wellen im Hessischen Landtag schlagen.

Als einen ’nicht mehr zu überbietenden Zynismus der Unteren Naturschutzbehörde‘ hat Karsten Klenke von der HGON LM/WEL die aktuelle Entscheidung der Kreisbehörde bezeichnet, in 500 Meter Entfernung eines Schwarzstorchhorst im Runkler Wald die Baugenehmigung für die Errichtung des Windmessmastes zu erteilen. Dieser soll auf Villmarer Gebiet entstehen. Schon am 4. März 2015 war die Genehmigung erteilt und das Ganze bis heute trotz Nachfrage der Naturschützer offensichtlich gezielt verschwiegen worden. […]“

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