„Bei den Planungen zur Erweiterung des „Windpark Weibern-Rieden“ wurde uns vom Projektierer DunoAir auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein Antrag auf Ausnahme vom Tötungsverbot nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz für den Uhu gestellt wurde,“ so die NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. in einer Presseaussendung
(Quelle: EIFELON)