Polen: 10xH-Regelung wurde am 09. Juni vom Parlament verabschiedet

Pressemitteilung der polnischen Windkraftgegner von Stop Wiatrakom mit Gratulation an alle Mitstreiter in Polen und besonderem Dank an Pawel!

Das Polnische Parlament verabschiedet verbindliche Abstandsregelung für industrielle Windenergieanlagen des 10-fachen der Anlagenhöhe

Am 9. Juni bestätigt der polnische Senat den Gesetzentwurf zur Regelung der Abstände von neuen Windpark-Projekten zur Wohnbebauung, der bereits vor einigen Wochen vom Unterhaus verabschiedet worden war. Um Rechtskraft zu erlangen, muss das Gesetz jetzt durch den polnischen Präsidenten Andrzej Duda unterzeichnet und dann veröffentlicht werden.
Das Gesetz wird voraussichtlich mit dem 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Diese neue Verordnung betrifft ländliche Gemeinden auf vielfältige Weise:

  • Künftige Windparks können in Zukunft nur noch auf der Grundlage lokaler Raumentwicklungspläne (in D: Landesentwicklungspläne, Regionalpläne) gebaut werden, entsprechend der Verabschiedung durch Gemeindevertretungen. – Früher konnten Windparks mittels individueller Entscheidungen lokaler Behörden und der Bürgermeister genehmigt werden.
  • Das Gesetz sieht verbindliche Abstände von industriellen Windkraftanlagen zu Wohnhäusern und schützenswerten Naturgebieten, wie z.B. Natura 2000 und Nationalparks von 10facher Gesamthöhe der WEA (Nabenhöhe + Rotorlänge) vor. – Früher gab es keinerlei planerische Vorgaben in dieser Hinsicht.
  • Es wird eine neue Definition von Windkraftwerken als Ganzes im polnischen Recht geben. Die gesamte Windturbine wird nun als ein Bauelement definiert. – Rotorblätter und Generatoren wurden bisher nicht als strukturelle Bestandteile gewertet und waren dadurch auch nicht Gegenstand einer technischen Überwachung.
  • Das Gesetz überträgt die umweltbehördlichen Genehmigungen von den kommunalen Behörden auf regionale Regierungsbehörden, spezialisiert auf Fragen des Umweltschutzes (regionale Umweltschutzdirektoren – in D. vergleichbar mit Umweltbehörden des Landes).

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Regelung weder den Rückbau bestehender Windparks veranlasst, noch wirkt sich auf den den aktuellen Betrieb bestehender WEA, bzw. auf das öffentliche Subventionssystem für die industrielle Windenergie aus.
Ein kürzlich veröffentlichter Bericht des Polnischen National Revisors (NIK) wies auf die Notwendigkeit von Gegenmaßnahmen zur Sicherung des öffentlichen Interesses an lokalen Planungs- und Genehmigungsverfahren für Windparks hin. Auf der Grundlage einer mehrjährigen Untersuchung von 70 Behörden auf kommunaler und Kreisebene, identifizierte der Bericht massive Interessenkonflikte (z.B. werden Windparks auf Ländereien von ortsansässigen Beamten errichtet, die sich das Projekt selber genehmigen). Andere weit verbreitete Verletzungen der gesetzlichen Regeln sind z.B. das Fehlen korrekter Messungen der Schallemissionen von Windparks und das Versäumnis, die Gemeinden vor Ort ordnungsgemäß über die Projekte zu informieren.

Das polnische Institut für Volksgesundheit (PIZP-PZH) hatte eine Empfehlung ausgesprochen, dass Windparks mindestens 2 Kilometer von der Wohnbebauung entfernt stehen sollten. Dazu hatte die oberste Gesundheitsbehörde Polens eine Überprüfung von fast 500 Artikel umfassenden, aktuellen wissenschaftlichen Publikationen vorgenommen und beruft sich außerdem auf das Vorsorgeprinzip, welches Teil des EU-Rechts ist.

Text von den Herausgebern von stopwiatrakom.eu – Übersetzung Jutta Reichardt

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