Energiewende: Deutschland droht das Stromzähler-Chaos

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Wegen zuviel Windkraft: Fernwärme abgeschaltet – Biogas wird abgefackelt

„[…] ‚Wir haben darauf keinen Einfluss, das passiert per Fernsteuerung.‘ Aber wenn kein Strom produziert werden kann, funktioniere auch die Wärmezeugung nicht – ein technologischer Teufelskreis, bei dem die Theumaer das Nachsehen haben. […] Bei Günther heißt die Alternative Ölheizung, bei seinem Nachbarn Ulrich Riedel Gas. […] ‚Jetzt verbrenne ich russisches Gas , während nur wenige Meter weiter heimisches Biogas abgefackelt werden muss.‘ Dessen Produktion laufe schließlich weiter. […]“

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Lausitz: Windkraftanlage einfach abgebrochen

Am 10.12.2014 kam es in Elsterwerda/Koßdorf zum Zusammenbruch einer Windkraftanlage.

Stimmen der Presse:

  1. Videoaufnahme mit Drohne von Jens Berger:
    http://youtu.be/lOdI02T2oPg
  2. Bild-Zeitung:
    http://www.bild.de/regional/berlin/windraeder/fuenfzig-tonnen-gigant-einfach-umgefallen-38975608.bild.html
  3. Tagesspiegel:
    http://www.tagesspiegel.de/berlin/vom-winde-verdreht-ein-windrad-ist-in-kossdorf-umgefallen/11124214.html
  4. RBB:
    http://www.rbb-online.de/rbbaktuell/archiv/20141215_2145/windrad-in-kossdorf-umgestuerzt.html
  5. Sächsische Zeitung:
    http://www.sz-online.de/nachrichten/windrad-umgestuerzt-2995100.html
  6. Lausitzer Rundschau 1:
    http://www.lr-online.de/regionen/elsterwerda/Windrad-gebrochen-viele-Fragen;art1059,4842666
  7. Lausitzer Rundschau 2:
    http://www.lr-online.de/regionen/elsterwerda/Windradturm-gebrochen-Der-Betreiber-ist-ratlos;art1059,4843777

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Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe veröffentlicht Energiestudie 2014

Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat ihre Energiestudie 2014 – „Reserven, Ressourcen und Verfügbarkeit von Energierohstoffen“ veröffentlicht.

Ein Zitat aus dieser Studie:

„[…] So ist beispielsweise die Erdölförderung in Deutschland im internationalen Maßstab der Erdölproduzenten vernachlässigbar, trug aber dennoch im Jahr 2013 mehr zur heimischen Energieversorgung bei als die gesamte inländische Photovoltaik.

Auch heute, über 10 Jahre nach Einleitung der Energiewende, tragen Erdöl, Erdgas, Steinkohle und Braunkohle mit rund 80 % den mit Abstand größten Beitrag zur Deckung des deutschen Energieverbrauchs

Mögen die regenerativen Energien in der öffentlichen Wahrnehmung dominieren, so wird dessen ungeachtet Deutschland noch über Dekaden in einem Energiemix auch auf nichterneuerbare Energieträger angewiesen sein, um einen sicheren Übergang in ein kohlenstoffarmes Energiesystem zu erreichen. Informationen über die Verfügbarkeit fossiler Energierohstoffe sind daher weiterhin von grundlegender Bedeutung für die Sicherung der Energieversorgung und den Industriestandort Deutschland. […]“

BGR (2014): Energiestudie 2014. Reserven, Ressourcen und Verfügbarkeit von Energierohstoffen (18). – 131 S., Hannover

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Eiswurf durch Windkraftanlagen: Stadt Pegnitz lässt Windräder abstellen

Eiswurf: Stadt Pegnitz lässt Windräder abstellen

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Vortrag über Infraschall von Windkraftanlagen

Ein Vortrag von Dr. Eckhard Kuck
[embedyt] https://www.youtube.com/watch?v=9MJOFxxiuJg[/embedyt]

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Gefährdung der Gesundheit durch Infraschall – Stadtverordnete haften ggf. mit Ihrem gesamten Privatvermögen für Folgen Ihrer Beschlüsse

Deutscher Arbeitgeberverband

Prof. Michael Elicker / Andreas Langenbahn

Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen

Schutzpflicht des Staates – Infraschall als pars pro toto – Persönliche Haftung von Stadtratsmitgliedern

Aus dem verfassungsrechtlichen Schutzauftrag aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes ergibt sich für den Staat die Pflicht, „das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, d.h. vor allem auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren“ (z.B. Bundesverfassungsgericht, BVerfGE 115, 320/346). Die Verletzung dieser Schutzpflicht kann von allen Grundrechtsträgern geltend gemacht werden, „auch von besonders empfindlichen Personen“ (Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz-Kommentar, 13. Auflage 2014, Art. 2 GG Rn. 91 f.). Selbst dann also, wenn die These zutrifft, dass nur ein bestimmter Ausschnitt aus der Bevölkerung eine Anfälligkeit für die Gesundheitsgefahren des Infraschalls zeige, führte dies somit nicht zu einer anderen rechtlichen Bewertung: Lässt der Staat (in diesem Sinne umfasst der Begriff auch die Kommunen) es zu, dass Großwindanlagen in einem völlig unzureichenden Abstand von teilweise nur wenigen 100 Metern zu menschlichen Wohnungen errichtet werden, verletzt er seinen staatlichen Schutzauftrag und kann für die gesundheitlichen Folgen haftbar gemacht werden.

Der im Bereich der Windkraft-Planung in Deutschland verbreitete Umgang mit der Gesundheit der eigenen Bevölkerung nach Gutsherrenart könnte für einige Akteure zu einem bösen Erwachen führen, so auch in Ottweiler. Denn da hier die Pflicht zur planerischen Konfliktbewältigung nicht in rechtmäßiger Weise wahrgenommen wurde und dies zu Lasten der Gesundheit der Bürger ausschlägt, kann sich hieraus, wenn entsprechende Gesundheitsschäden bei Betroffenen auftreten, sogar die persönliche Haftung (!) der dies ermöglichenden Stadtratsmitglieder mit ihrem Privatvermögen ergeben.

Die parlamentarische Indemnität steht nur den Mitgliedern der staatlichen Parlamente, nicht aber den Mitgliedern der sog. „Kommunalparlamente“ zu. Das ist eine Tatsache, die wohl bisher noch nie in ihrer ungeheuren Tragweite durchdacht wurde.

http://www.deutscherarbeitgeberverband.de/aktuelles/2014_11_30_dav_aktuelles_grosswindanlagen.html

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