Das Projekt sei, wie der Bürgermeister weiter ausführte, derzeit aufgrund der regionalplanerischen Situation nicht genehmigungsfähig, da das Vorranggebiet nicht im gültigen … [Teilregionalplan] Energie Mittelhessen enthalten sei. Da sich das Gebiet innerhalb des Vogelschutzgebiets Vogelsberg befinde, wären mit dem Verfahren darüber hinaus auch erhebliche naturschutzfachliche Bedenken verbunden. […] Daher habe „Luftstrom“ den aktuellen Genehmigungsantrag zurückgezogen, um das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufleben zu lassen.
Das klingt zwar toll, aber Vorsicht: Dem letzten Satz zufolge spekuliert man auf ein Zielabweichungsverfahren und geht nur in Lauerstellung.