FDP bringt Gesetzesentwurf für größeren WKA-Abstand in Hessischen Landtag ein

„Die technische Entwicklung von Windkraftanlagen hat diese in den vergangenen Jahrzehnten vor allem sehr viel höher und größer werden lassen. In der Regel sind neue Windkraftanlagen heute mehr als 200 m hoch und haben daher massive Auswirkungen auf Bürger, Natur und Kulturlandschaft. Bis zur Jahrtausendwende waren Windenergieanlagen mit Nabenhöhen von 70 m und Rotoren mit einem Durchmesser von unter 60 m und somit einer Gesamthöhe von unter 100 m marktüblich. Die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Privilegierung von Windkraft im Außenbereich sind jedoch nicht an die wachsenden Anlagen angepasst worden. So ist es aber gerade die Höhe, die den Bedrängungseffekt für die Menschen ausmacht. Deshalb wollen wir die von CDU und SPD auf Bundesebene geschaffene Gesetzesmöglichkeit zur länderspezifischen Festlegung von Abstandsregelungen nutzen“, erklärt René Rock, der energiepolitische Sprecher der Freien Demokraten im Hessischen Landtag.

Rock weiter:

„Die Freien Demokraten haben daher einen entsprechenden Gesetzentwurf heute in erster Lesung ins Parlament eingebracht. Darin wird ein Abstand von der zehnfachen Höhe der Anlage von der Wohnbebauung gefordert. Bei geringerem Abstand verliert das Windrad die Privilegierung im Außenbereich und es bedarf eines umfangreichen Genehmigungsverfahrens statt der einfachen Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz.

Wir sehen diese Reglung als Schutz der Bürger vor Wertverlust, Bedrängungswirkung und Infraschall für notwendig an.“

Quelle:
http://www.fdp-fraktion-hessen.de/Gesetz-Abstand-fuer-Windkraft/15175c34207i1p/index.html

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