Fahrlässige Genehmigung: Baustopp für sechs Windkraftanlagen im Landkreis Haßberge

„[…] Genehmigungsbehörde hat ‚den Boden der Neutralität verlassen‘ […]“

„[…] In einer bisher vollkommen unbekannten und überraschend juristischen Deutlichkeit zeigt das Urteil des VG Würzburg die fahrlässige Vorgehensweise der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Haßberge in Unterfranken/Bayern, bei der Genehmigung von Windrädern auf […]“

Dieses Urteil ist auch Pflichtlektüre für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RP Mittelhessen.

Ein kleiner Auszug, was das Gericht alles moniert:

  • Verfahrensfehler nach dem nachträglichen Ändern des Analagentyps
  • Verstoß gegen das Neutralitätsgebot durch aktives Wirken der Genehmigungsbehörde mit den Planern und Investoren, Befangenheit
  • Gravierende Verfahrensfehler bei der Umweltverträglichkeitsprüfung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) (Z. B. Ignorieren von Hinweisen auf Brutvorkommen)
  • Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes / Klagebefugnis von Privatpersonen bei Fehlerhafter Vorprüfung bezüglich UVP

Herr Dr. Witteck sollte diesbezüglich noch einmal klarstellen, wie er das gemeint hat, wenn er in der Presse von „nicht vorhandenem Ermessenspielraum“ spricht?

Den ganzen Artikel zum Baustopp im LK Haßberge lesen Sie hier im Umwelt-Watchblog

Erst kürzlich erging auch ein Oberverwaltungsgerichts-Urteil bezüglich der „Betroffenheit“ von Anwohnern und Umweltverträglichkeitsprüfung.

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