EuGH: Keine uneingeschränkte Bindungswirkung von UVP-Feststellungsbescheiden

Windkraftgeplagte kennen den Satz aus den UVP-Feststellungsbescheiden, z. B. des RP-Mittelhessen:
„Die Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine
Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.“

Diesen Satz werden wir wohl zukünftig hoffentlich nicht mehr oder seltener lesen.

Der Europaticker/Umweltruf schreibt dazu:

„[…] Die in Österreich übliche Praxis, gewisse Bauvorhaben bescheidmäßig von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu befreien und stattdessen mittels eines abgespeckten Verfahrens zu beschleunigen wird in einem aktuellen Urteil des EuGH zerpflückt (C 570/13 vom 16.04.2015). […]“

Lesen Sie mehr

Lesen Sie auch den Artikel zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts bezüglich Betroffenheit von Anwohnern und Umweltverträglichkeitsprüfung

Dieser Beitrag wurde unter Recht und Rechtsprechung abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.