Auszüge aus mehreren Pressemitteilungen der Kanzlei Schwarz und der Kanzlei Storr zeigen haarsträubende Genehmigungspraxis:
„[…] Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Würzburg hat mit Beschluss vom 17.09.2014 erneut einen ‚Baustopp‘ im Falle der Hettstadter Windkraftanlage verhängt. […] Die Klägerin hatte sich mit einem Eilantrag an das Verwaltungsgericht Würzburg gewandt, da sie an ihrem Arbeitsplatz, nur wenige Meter von der Windkraftanlage entfernt, durch Eisabwurf gefährdet ist. […]
Diesem Rechtsstreit vorausgegangen war ein vorläufiger Baustopp. […] dieser […] wurde […] vom […] Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wieder aufgehoben. Dieser unterzog die vorliegende Gefährdungslage jedoch keiner Prüfung. Jener Fall liegt in der Zwischenzeit zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. […]
„[…] Mit anderen Worten: Wenn die Windkraftanlage der BayWa r.e. Wind GmbH auf die Trinkwasserversorgungsanlage fällt, stehen über 30.000 Menschen in der Region, darunter ein großes Behindertenheim und zahlreiche Gewerbe- und Industriegebiete (darunter auch Höchberg), nicht nur für einen Moment, sondern langfristig ohne Trinkwasser da. […]
[…] Dass das Landratsamt Würzburg dann auch noch die Bedenken der Regierung von Unterfranken und des Regionalen Planungsverbandes hinsichtlich der Trinkwasserversorgung nicht einmal mit einem Satz im Genehmigungsbescheid erwähnt […]
Unmittelbar benachbarte Obstbauern werden vom Landratsamt wie „Luft“ behandelt. […]“
„[…] Der 22. Senat schwingt sich somit – nicht nur in diesem Fall – zum „Quasi-Gesetzgeber“ für die Windkraft-Lobby auf. Denn das Gesetz sieht nicht vor, dass die Abstandsflächen zum Nachbarn ohne triftigen Grund verkürzt werden können. […]“
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