Denn die Belange des Artenschutzrechts – konkret die Auswirkungen der acht Anlagen auf Vögel und Fledermäuse – sind in dem Genehmigungsverfahren völlig unzureichend ermittelt und bewertet worden. Grundlegende Anforderungen an die Erstellung von Gutachten wurden verkannt, so das Verwaltungsgericht
(NABU Niedersachsen)
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