Die EEG-Subventionierung auch der Altanlagen kann und muss beendet werden

Bestandsschutz kann ausgehebelt werden – nachträgliches Risiko für Investoren

von Dr. Ing. Günther Keil, Sankt Augustin

Lange haben wir die Behauptung der Regierung geglaubt, dass an der gesetzlichen Zusicherung im EEG für eine 20-jährige Einspeisevergütung nicht zu rütteln wäre, denn Verträge müssen ja eingehalten werden.  Wir Ingenieure haben das notgedrungen akzeptiert und von Juristen hörte man nichts Gegenteiliges.

Das hat sich soeben geändert. Ich habe in einer Fachzeitschrift der Energiewirtschaft einen gerade erschienenen Artikel von Prof. Dr. Ulrich Büdenbender gefunden, in dem dieser Jurist und Energierechtseperte schlüssig und zwingend nachweist, dass der Gesetzgeber selbstverständlich in diese Altverträge eingreifen und sie zu Lasten der Bestandsanlagen-Betreiber und zu Gunsten der davon betroffenen Stromverbraucher erheblich ändern kann – und auch ändern muss.
Darüber habe ich einen kurzen Beitrag geschrieben, in dem die Ausführungen von Prof. Büdenbender vollständig zitiert werden – siehe Anlage. Er hat zudem zusammen mit mehreren Kollegen zu diesem Thema eine wesentlich ausführlichere Veröffentlichung verfasst, die entweder in Kürze erscheint oder schon erschienen ist. Diese Arbeit wird den Hausjuristen von Herrn Gabriel sehr wahrscheinlich eine harte Zeit bescheren.

Damit eröffnet sich jetzt endlich die Möglichkeit, das EEG mit Erfolg rechtlich anzugreifen. Die Regierung verliert die Ausrede für ihre Untätigkeit und muss sich der Frage stellen, weshalb sie immer noch nicht die extreme Schieflage der Kostenverteilung und die zutiefst unsozialen Auswirkungen dieses Gesetzes behoben hat. Damit könnte auch die riesenhafte jährliche Belastung der Stromverbraucher und der Wirtschaft mit zur Zeit 23,6 Milliarden Euro drastisch reduziert werden.

Ungeachtet aller berechtigten fachlichen Kritik am EEG, an der wir aktiv mitwirkten, besteht doch m.E. kein Zweifel daran, dass die hier vorgelegte rechtliche Bewertung jetzt die bisher größte Chance eröffnet, den Energiewende-Irrsinn zu stoppen.

[…]

Lesen sie mehr in diesem Dokument.

Ein weiterer Artikel zum Thema: Die Zusage der Höhe der Einspeisevergütung hat verfassungsrechtlich keinen Bestandsschutz

Weiterführende Literatur:

Ulrich Bü€denbender: „Wirtschaftliche Lastenverteilung f€ür die F‚örderung
erneuerbarer Energien in der Elektrizitätswirtschaft“, Energiewirtschaftliche
Tagesfragen 64. Jg (2014) Heft 6

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