„[…] Aus Sicht der Kommission sei die Umlage auf dem Strompreis ‚praktisch eine zollgleiche Abgabe‘ und verstoße daher gegen das Prinzip des freien Binnenmarkts. ‚Diese Argumentation sei erst jetzt vorgetragen worden und stelle eine umlagefinanzierte Förderung der erneuerbaren Energien grundsätzlich in Frage‘ […]“
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