Blumberg/Riedöschingen, Donaueschingen/Hüfingen im Schwarzwald-Baar-Kreis
Gericht moniert Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die Waldumwandlungsgenehmigung und den Windenergieerlass
19.03.2019 – PRESSEMITTEILUNG
Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfolgreich: Verwaltungsgericht Freiburg erklärt die Genehmigung der beiden Windparks Blumberg und Länge als rechtswidrig und verhängt für beide Windparks ein Bauverbot.
Mit Beschluss vom 12.03.2019 hat das Verwaltungsgericht Freiburg auf Antrag des bundesweit anerkannten Umweltverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) ein Bauverbot für den Windpark Blumberg und den Windpark Länge verhängt.
Neben der rechtswidrigen Waldumwandlungsgenehmigung, über die das Gericht bereits entschieden hatte, sind somit auch die beiden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen nach dem Beschluss des Gerichtes rechtswidrig. Das Verwaltungsgericht Freiburg stellt u.a. fest, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung nicht so durchgeführt wurde, wie dies gesetzlich vorgeschrieben sei.
Dass das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis und das Regierungspräsidium Freiburg den Windenergieerlass des Landes Baden-Württemberg befolgt haben, sei „unmaßgeblich“, da dieser gegen das Konzentrationsgebot des Bundesimmissionsschutzgesetzes als höheres Recht verstoße.
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