Naturschutzinitiative e.V. (NI) stoppt Rodung beim „Windpark Blumberg“ – Windenergieerlass Baden-Württemberg ist rechtswidrig!

01.02.2019 – Eilmeldung der Naturschutzinitiative e. V.

Naturschutzinitiative e.V. (NI) stoppt Rodung beim „Windpark Blumberg“  – Windenergieerlass Baden-Württemberg ist rechtswidrig!

Mit einer Klage vor dem  Verwaltungsgericht Freiburg stoppt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) die vorgesehenen Rodungsarbeiten für den geplanten „Windpark Blumberg“ im Schwarzwald. Aufgrund einer fehlerhaften Waldumwandlungsgenehmigung reichte die NI Klage beim Verwaltungsgericht ein.

Die aufschiebende Wirkung dieser Klage verhindert nun die Rodung von fast 5 ha Wald, die unmittelbar bevorstand. Die Baufelder waren bereits abgesteckt.

Der aktuelle Windenergieerlass in BW beachtet nicht die Konzentrationswirkung nach § 13 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BIMSCHG) und ist daher rechtsfehlerhaft.

Darüber hinaus führt die NI eine Klage im Eilverfahren gegen den gesamten Windpark Länge/Blumberg.

Weitere Infos:

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/blumberg/Windpark-Blumberg-Die-Rodung-auf-dem-Ettenberg-rueckt-naeher;art372508,10026623

https://www.suedkurier.de/region/schwarzwald/blumberg/Windpark-Laenge-Das-Vorgehen-bei-der-Genehmigung-ist-merkwuerdig;art372508,10026910

(Quelle: Naturschutzinitiative e. V., 2019-02-01)

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