Laut Gerichtssprecherin hat die Klage grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, da die Genehmigung des RP die Anordnung der sofortigen Vollziehung enthalte. Daher hat die Naturschutzinitiative zugleich mit der Einreichung der Klage am 7. Dezember einen entsprechenden Eilantrag gestellt, um den Sofortvollzug aufheben zu lassen. Das sagte der Vorsitzende der Initiative, Harry Neumann, auf BZ-Anfrage.
(Quelle: Butzbacher Zeitung, 2019-01-10, zuletzt abgerufen am 2019-01-18)
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