Die hessischen Genehmigungsbehörden haben inzwischen überhaupt keine Hemmungen mehr
Für die Genehmigung von drei Windkraftanlagen des kommunalen Energieversorgers OVAG in Butzbach hat das RP Darmstadt eine Ausnahme vom Tötungsverbot für Wespenbussard und Mäusebussard erteilt!
Die OVAG ist für ihr rücksichtsloses, unersättliches Errichten von immer mehr Windkraftanlagen bekannt.

Wespenbussard by Antje Görtler (http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/12814057) [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons
Eingeschlossene Entscheidungen
[…]
– Zulassung einer Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG vom Verbot des Tötens gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für den Mäusebussard (Buteo buteo) und den Wespenbussard (Pernis apivorus)
Die Auslegungsfrist für den Genehmigungsbescheid läuft noch bis zum 2018-11-12.
Eine eventuelle Klage muss bis zum 2018-12-12 erhoben werden.
Mehr Beiträge zum Thema
- Beiträge zur Windfarm Butzbach Hoch-Weisel/Münster auf unserer Homepage
- Beitrag unserer Gruppe Engelrod