Butzbach: Für OVAG Ausnahme vom Tötungsverbot für Wespenbussard und Mäusebussard erteilt

Die hessischen Genehmigungsbehörden haben inzwischen überhaupt keine Hemmungen mehr

Für die Genehmigung von drei Windkraftanlagen des kommunalen Energieversorgers OVAG in Butzbach hat das RP Darmstadt eine Ausnahme vom Tötungsverbot für Wespenbussard und Mäusebussard erteilt!

Die OVAG ist für ihr rücksichtsloses, unersättliches Errichten von immer mehr Windkraftanlagen bekannt.

Wespenbussard Pernis apivorus by A. Görtler edit2

Wespenbussard by Antje Görtler (http://www.fotocommunity.de/pc/pc/display/12814057) [CC BY-SA 3.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0)], via Wikimedia Commons

In der Genehmigung, die im Staatsanzeiger Hessen vom 2018-10-29, Ausgabe 44/2018 auf S. 1263 f. veröffentlicht wurde, heißt es:

Eingeschlossene Entscheidungen

[…]

– Zulassung einer Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG vom Verbot des Tötens gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG für den Mäusebussard (Buteo buteo) und den Wespenbussard (Pernis apivorus)

Die Auslegungsfrist für den Genehmigungsbescheid läuft noch bis zum 2018-11-12.

Eine eventuelle Klage muss bis zum 2018-12-12 erhoben werden.

Mehr Beiträge zum Thema

 

Dieser Beitrag wurde unter Kreis Wetterau, Naturschutz abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.