Der VUNH hat den Kadaver dokumentiert und auch die Polizei hinzugezogen. „Ja, es gibt ein Ermittlungsverfahren“ bestätigte Sebastian Held von der Pressestelle der Polizei in Meschede. Über die Wache Brilon habe sich der VUNH – und das betont deren Sprecher Winfried Rampe ausdrücklich – „mit der Bitte“ an die Staatsanwaltschaft gewandt, den Fund am Windsberg „unter dem Aspekt des Naturschutzstrafrechts auszuwerten“. Denn: „Die Tötung … erfolgte nach unserem Verständnis durch den rechtswidrigen Betrieb einer Windenergieanlage.“
(Quelle: Westfalenpost, 2018-08-08)