Wegen Verstoßes gegen Artenschutzbestimmungen in der Baugenehmigung hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die sechs Räder vorerst bis Ende des Monats still gelegt.
[…] Da, so das Gericht, der HSK in seiner Genehmigung mit diesen Auflagen ein von den Windrädern ausgehendes „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ habe abwenden wollen [und diese nun nicht wirsam sind], müsse er nun die Stilllegung der Anlage verfügen.
Parallel zu dem Einstweiligen Verfügung hat der VUNH beim HSK die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens gegen die Windparkbetreiber verlang. VNUH-Sprecher Winfried Rampe: „Ziel ist weniger die Bestrafung durch eine Geldbuße, sondern die Abschöpfung der artenschutzwidrig verdienten Erträge und die Hoffnung, dass sich diese bei den Windmüllern herumspricht.“
(Quelle: Westfalenpost vom 2018-07-21)