Apell zum Artikel 20a GG für eine Information und Diskussion mit Abgeordneten, politischen Parteien, Presse

Apell zum Artikel 20a Grundgesetz für eine Diskussion mit Abgeordneten, politischen Parteien und zur Information von Politik und Presse

[Artikel 20a GG: Schutzpflicht des Staates für die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere]

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, von denen viele sich in mittlerweile in mehr als 1000 Bürgerinitiativen gegen die Windenergiepolitik engagieren, werden überall in Deutschland die Forderung erheben, dass die dem Landtag / Bundestag und den Kommunalparlamenten angehörenden Parteien und Wählergemeinschaften sich der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht des Staates für die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere bewusst werden, die gemäß Artikel 20a GG allen Gesetzgebern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene obliegt. Sie folgern aus der Verfassungsbestimmung, dass sich die Parlamentarier aller Parteien endlich für eine abschließende Klärung der Frage einsetzen, ob die für die Zulassung und Subventionierung von Windenergieanlagen im Geltungsbereich von § 35 BauGB getroffenen gesetzlichen Regelungen tatsächlich geeignet sind, wirksam zur Minderung des globalen Temperaturanstiegs („Klimaschutz“) beizutragen.

Die Initiativen argumentieren, dass die Genehmigungen für die Errichtung von Windkraftanlagen versagt werden müssen und deren Betrieb nicht weiter subventioniert werden darf, wenn die Eignungsfrage verneint werden muss. Die Begründung dieser Argumentation lautet im Kern:

Staatliches Handeln, mit dem geschädigt wird, was der Staat zu schützen hat, widerspricht dem Schutzgebot in Art. 20a GG. Ein Verfassungsverstoß könnte nur noch vermieden werden, wenn im Wege einer ordnungsgemäßen Abwägung entschieden werden könnte, dass die Schäden für den Naturhaushalt und das Leben der Tiere als weniger wichtig zurückgestellt werden dürfen, weil für das Schutzziel in Art. 20 a GG die Klimaschutzwirkung noch wichtiger ist. Um das Schlimmste zu verhindern – so lautet das Argument der Befürworter der Windenergie – müssen wir weniger Schlimmes in Kauf nehmen!

Eine solche Abwägung setzt voraus, dass die Eignungsfrage bejaht werden kann.

Stimmt das Argument, wegen der Klimaschutzwirksamkeit dürfen im Sinne von Artikel 20a GG schlimme Folgewirkungen in Kauf genommen werden?

Nein!

Windkraftanlagen sind nicht geeignet, wirksamem Schutz vor Gefahren durch den Klimawandel zu bewirken. Dies wird seit mehr als 10 Jahren in vielen Studien und Artikeln bestätigt, häufig mit dem Verweis auf die Unvereinbarkeit des EEG–Regelungssystems mit dem Zertifikate–System der EU (EU-ETS-Zertifikatssystem), aber auch aus weiteren Gründen (z.B. Speicherproblematik, unzureichende Erntefaktoren, Backup-Kraft-werke, siehe dazu Artikel „Grundsatzfragen Windenergie“ auf www.gegenwind-greven.de). Der Magdeburger Wirtschaftswissenschaftler, Prof. Dr. Joachim Weimann, hat diese Unvereinbarkeit erst am 23.07.2018 in der FAZ erneut herausgestellt. Wörtlich: „Um endlich vorzeigbare Erfolge bei der CO2-Einsparung vorweisen zu können, plant die Bundesregierung den Ausstieg aus der Kohleverstromung. Auch das wird die europäische Emissionsmenge genauso wenig verändern wie hunderte Windkraftanlagen im Odenwald oder anderswo!“

Es ist kaum zu bestreiten: der Bau von WEA ist unverantwortbar!

Artikel 20a GG verlangt:

  • Für Klimaschutz „zieluntaugliche“ Anlagen, die für Natur und Landschaft sowie für die Welt der Tiere Nachteile bewirken, darf der Staat nicht fördern!
  • Parteien, die sich dennoch für den Bau von immer mehr WEA einsetzen, verhalten sich verfassungswidrig!

Unser aller Pflicht, Gegenwind für verfassungswidriges Staatshandeln zu erzeugen, ist auch eine klassische Aufgabe der Medien! Der Staat muss die tagtägliche Schädigung von Natur und Landschaft durch mittlerweile fast 30.000 WEA beenden und einen wirksamen Weg suchen, die behaupteten Gefahren des Klimawandels zu mindern. Der zur Zeit eingeschlagene Weg ist dazu ungeeignet und vernichtet nur im großen Stil Volksvermögen.

Greven, im Juli 2018

Ein Beitrag von

Gegenwind Greven Windkraft mit Vernunft e.V.
Telgter Straße 18
48268 Greven

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