Windkraft in NRW: Abstandsgrenze von 1.500 m soll fallen, Kreis Olpe

Die 1500 Meter Abstand zur Wohnbebauung seien eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag und im LEP als Grundsatz und nicht als Ziel aufgenommen: „Ziele“, so Graumann, „sind verbindlich, Grundsätze unterliegen der Abwägung.“

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Besser, weil eindeutiger, sei das Problem von der schwarz-grünen Landesregierung in Hessen gelöst. Da sei der Abstand von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung in den Landesentwicklungsplänen als Ziel und damit verbindlich geregelt. „Der Abstand beträgt dort aber nur 1000 Meter“, so Graumann.

(Quelle: Westfalenpost vom 2018-06-21)

Kreis Olpe, Nrw, Attendorn, Schwarz-Gelb, FDP, CDU

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