VG Gießen / Büdingen / Vogelsberg: Windfarm gefährdet Schwarzstörche

Aus dem Bericht des Kreisanzeigers

2018-06-14 (Hervorhebungen durch Gegenwind Vogelsberg)

Richter Dr. Repp verwies darauf, dass es im Bereich des Vogelsbergs nur noch vier oder fünf Schwarzstorch-Brutpaare gebe. Mecke bestätigte, dass angestammte Brutplätze nicht mehr genutzt würden.

[…] Allerdings wurden im Verlauf der Verhandlung auch arttypische Verhaltensweisen der Tiere erörtert, die eine erhöhte Gefahr durch Windräder nahelegen. Indem sie der Thermik kreisen, gewinnen Störche innerhalb weniger Minuten viele hundert Meter an Flughöhe. Mecke erläuterte, dass die Schwarzstörche, weil die warme Luft durch den Wind nicht senkrecht aufsteige, während des Kreisens unbemerkt in die Nähe der Windräder gelangen könnten.

Pressemitteilung vom 14.06.2018,  Pressestelle: VG Gießen

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat gestern die Klage eines Unternehmens abgewiesen, das in Büdigen/Kefenrod einen Windpark mit 5 Windkraftanlagen („Windpark Büdingen-Christinenhof“) betreiben möchte.

Mit der Klage wollte das Unternehmen die vom Regierungspräsidium Darmstadt versagte Genehmigung erstreiten.
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts hat diese Klage nun abgewiesen.

Die Kammer hat die vom Regierungspräsidium angenommene erhöhte Tötungsgefahr für die Schwarzstörche als naturschutzrechtlich vertretbar und damit nicht zu beanstanden bewertet. Das Regierungspräsidium hatte die Versagung der Genehmigung darauf gestützt, dass dem geplanten Vorhaben § 44 Abs. 1 Nr.1 BNatSchG entgegenstehe, weil der geplante Windpark nur 2,3 km vom Storchenhorst entfernt entstehen solle und von den Störchen zur Nahrungssuche durchflogen werden müsse, was zu einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko für die streng geschützten Schwarzstörche (Ciconia nigra) führen würde.

Die schriftlichen Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragen.

Urteil vom 13. Juni 2018 – 1 K 311/17.GI (Hervorhebungen durch Gegenwind Vogelsberg)

Weitere Berichte in der Presse:

Gelnhäuser Neue Zeitung, 2018-06-14

Abo Wind scheitert mit Klage gegen nicht erteilte Genehmigung zum Bau von fünf Windrädern zwischen Dudenrod und Bindsachsen

[…] Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung ließ die Kammer nicht zu. Die nächste Instanz, der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel, könnte Abo-Wind nur mit einer Beschwerde gegen die Nicht-Zulassung des Rechtsmittels anrufen, die dann ebenfalls in Kassel eingelegt werden müsste.

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