WKA-Bauantrag bei Kirtorf: RP Gießen verneint Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung

Quelle: Staatsanzeiger für das Land Hessen vom 02.11.2015, Ausgabe 45, Seite 1131.

Vorhaben der ovag Energie und VOBEG Wind GbR, Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg (Hessen)
h i e r : Öffentliche Bekanntmachung nach § 3a UVPG
Die ovag Energie und VOBEG Wind GbR, Hanauer Straße 9-13, 61169 Friedberg (Hessen) beabsichtigt, drei Windenergieanlagen vom Typ GE 2.5-120 mit 139 m Nabenhöhe, 120 m Rotordurchmesser und 2,5 MW Nennleistung zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben soll in 36320 Kirtorf, Gemarkung Kirtorf, Flur 20, Flurstück 4, und Flur 21, Flurstück 1 realisiert werden.
Für dieses Vorhaben war nach § 3c UVPG zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern.
Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls ergab, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar.
Gießen, den 20. Oktober 2015
Regierungspräsidium Gießen
Abteilung IV Umwelt
RPGI-43.1-53e1510/2-2014/2
StAnz. 45/2015 S. 1131

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